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Bei Kontrollen kommt es vermehrt zu Auseinandersetzungen

Karlsruhe: 308 Verstöße gegen das Tierschutzrecht

Das Veterinäramt des Landkreises Karlsruhe hat innerhalb eines Jahres rund 308 Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt. Besonders Hunde sind ein beliebtes Gut für illegale Transporte aus dem Ausland. 2021 beobachtete das Veterinäramt einen deutlichen Anstieg.

Nicht jeder Tierhalter hält die rechtlichen Vorgaben ein. So mangelt es häufig an der Versorgung mit Futter und Wasser, an Tierarztbesuchen von kranken Tieren sowie den allgemeinen Bedingungen für die Haltung. Daher sind Kontrollen ein wichtiger Teil der Arbeit des Veterinäramtes im Landratsamt Karlsruhe.

In 40 Fällen lagen schwere Mängel vor

In seinem jährlichen Bericht zum Tierschutz teilt dieses mit, dass 2021 450 Tierhaltungen in rund 710 Erst- und Nachkontrollen überprüft wurden. Dabei stellte das Veterinäramt bei 308 Kontrollen tierschutzrechtliche Verstöße fest. In 40 Fällen lagen sogar schwere Mängel vor. In 42 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, gegen sechs Personen wurden Strafanzeigen vorgelegt. In drei besonders schweren Fällen wurden Tierhalteverbote ausgesprochen. Dadurch mussten insgesamt 20 Hunde, sieben Katzen, fünf Kaninchen, sieben Ziegen, zwei Schafe, vier Esel, ein Pony, Zehn Damhirsche und mehrere Vögel anderweitig untergebracht werden.

Zunehmendes Aggressionspotenzial gegenüber dem Personal

Werden Verstöße als leicht eingestuft, erfolgt eine mündliche Belehrung, bei schweren Verstößen eine schriftliche Anordnung. Die Tierhalter müssen im Anschluss fristgerecht die festgestellten Verstöße abstellen. Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gehen bei Veterinäramt telefonisch, per E-Mail oder per Post ein. Registrierungspflichtige Nutztierhaltungen werden zudem schwerpunktmäßig kontrolliert. Die Veterinärbehörde ist zusätzlich verpflichtet, auch anonymen Anzeigen nachzugehen. Bei den Kontrollen stoßen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber nicht immer auf Verständnis und Einsicht. Im vergangenen Jahr stellte das Veterinäramt ein zunehmendes Aggressionspotenzial gegenüber dem Personal bei den Kontrollen fest – sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Tierhaltungen. So kam es vermehrt zu verbalen Entgleisungen bis hin zu körperlichen Drohungen.

Mehr illegale Tiertransporte

Besonders Hunde sind ein beliebtes Gut für illegale Transporte aus dem Ausland. 2021 beobachtete das Veterinäramt einen deutlichen Anstieg dieser. Die Tiere werden widerrechtlich aus größtenteils osteuropäischen EU-Ländern sowie Drittstaaten nach Deutschland gebracht. Bei einer Transportkontrolle im Sommer vergangenen Jahres entdeckte das Veterinäramt drei Labradorwelpen in einem unbelüfteten Anhänger. Aufgrund der tierschutzwidrigen Transportbedingungen bestand akute Lebensgefahr für die Hunde.

Amtstierärztin Dr. Yvonne Regier: „Wir raten ausdrücklich davon ab, günstige Welpen aus dem Ausland zu kaufen. Häufig stammen die Tiere aus Zuchteinrichtungen, in denen tierschutzwidrige Bedingungen vorherrschen“.

Wer dennoch einen Welpen im Ausland kaufen möchte, sollte darauf achten, dass dieser frühestens in einem Alter von acht Wochen vom Muttertier getrennt wurde, entwurmt ist und die wichtigsten Impfungen erhalten hat. Zudem müssen die tierseuchenrechtlichen Vorgaben eingehalten werden: Kommen die Tiere aus einem EU-Mitgliedsstaat, müssen sie mindestens 15 Wochen alt sein und einen gültigen Tollwutschutz aufweisen. Bei Drittländern gelten noch weitreichendere Auflagen. Verstöße werden mit Bußgeldern und der Anordnung einer Quarantäne geahndet.