Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Inzidenz unter 500 gesunken

Kreis Waldshut: Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte aufgehoben

Im Landkreis Waldshut ist die 7-Tage-Inzidenz gesunken und liegt nun seit mehreren Tagen in Folge unter 500. Deshalb dürfen nun auch wieder nicht gegen das Coronavirus immunisierte Personen nachts ohne triftigen Grund ihre Wohnungen verlassen.

Diese Beschränkung war auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg am 3. Dezember in Kraft getreten. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh war es nicht-geimpften Personen nur erlaubt ihre Wohnung zu verlassen, wenn sie einen triftigen Grund hatten. Dies gilt nun nicht mehr.

Die Zugangsbeschränkung für Geschäfte bleibt jedoch erhalten. Dies bedeutet, dass nicht-immunisierte Kunden der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten, mit Ausnahme von Betrieben und Märkten der Grundversorgung im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 4, nicht gestattet.

Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels sind für Ungeimpfte ohne Einschränkung zulässig.

Betriebe und Märkten der Grundversorgung im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 4, für die die Zugangsbeschränkungen nicht gelten, sind: Der Lebensmitteleinzelhandel, einschließlich Wochenmärkten, der Getränkehandel, Direktvermarkter, Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien und Ausgabestellen der Tafeln sowie Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte, Tankstellen, Reise- und Kundenzentren des öffentlichen Personenverkehrs, der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Poststellen, Paketdienste, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Waschsalons, Bau- und Raiffeisenmärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Verkaufsstätten für Weihnachtsbäume, Futtermittel und Tierbedarf.

Grundlage für diese Einschränkung ist die seit dem 04.12.2021 geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Bei einer Inzidenz über 400 wie sie im Landkreis derzeit vorliegt, müssen jedoch alle Anstrengungen unternommen werden, um die Ansteckungen zu verhindern. Landrat Dr. Martin Kistler ruft deshalb alle Bürger dazu auf, die Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren und die bestehenden Impfangebote wahrzunehmen.