Freiburg: Stadt verbietet an Silvester Ansammlungen und Alkohol in der Innenstadt
In Freiburg gilt an Silvester im öffentlichen Raum der Innenstadt ein Alkohol- und Ansammlungsverbot.
In Freiburg gilt an Silvester im öffentlichen Raum der Innenstadt ein Alkohol- und Ansammlungsverbot.
Das heißt, hier darf Alkohol weder konsumiert, noch ausgeschenkt werden. Außerdem dürfen sich nicht mehr als 10 Personen in einer Gruppe dort aufhalten.
Damit sollen partyähnliche Ansammlungen verhindert werden. Zum Geltungsbereich zählen auch der Schlossberg (im Bereich zwischen dem Schlossbergring, dem Kanonenplatz und dem Restaurant Dattler), die Eichhalde, der Seepark, der Lederleplatz, der Eschholzpark und der Tennenbacher Platz.
Die Regelungen gelten vom 31. Dezember von 15 Uhr bis zum 1. Januar um 9 Uhr.
Einzelheiten zu den Plätzen findest du unter: www.freiburg.de/bekanntmachungen
Ein eigenes Feuerwerksverbot wird es in Freiburg dagegen nicht geben. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist wie im letzten Jahr bereits bundesweit untersagt.
Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr zeigen, dass in Freiburg darüber hinausgehende Maßnahmen nicht erforderlich sind.
Dem Infektionsschutz als Sinn und Zweck des Verbots wird bereits durch das Alkohol- und Ansammlungsverbot genüge getan, so die Stadt.