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Initiator bereits wegen Volksverhetzung verurteilt

Die Stadt Freiburg untersagt die Austellung "Galerie des Grauens"

Die Stadt Freiburg hat die mobile Austellung "Galerie des Grauens" , die heute auf dem Platz der Alten Synaoge in Freiburg angemeldet war, verboten.

Der Initiatior Peter Ganz war bereits für Teile seiner Ausstellung und seinen Redebeiträgen wegen Volksverhetzung verurteilt worden, da eine Verbindung zwischen den Verbrechen des Holocausts und Impfschäden hergestellt wurde.

Der Platz der Alten Synagoge erinnert an die Opfer des Naziregime und dort findet gleichzeitig die Ausstellung "Stolen Memory".

Diese handelt von persönlichen Gegenständen, die Häftlinge bei ihrer Ankunft in den Konzentrationslagern von den Nationalsozialisten abgenommen wurden.

Insofern stellt die Wahl des Platzes der Alten Synagoge für die Ausstellung und einen möglichen Redebeitrag des Initiators der Ausstellung eine nicht hinzunehmende Provokation dar, so die Stadt.

Dies erzeuge eine nicht hinnehmbare Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Bei der Anmeldung der Versammlung „Wie sicher ist die Spritze?“ in Freiburg war nicht erkennbar, dass die "Galerie des Grauens" gezeigt werden soll.

Erst im Vorfeld des heutigen Termins wurde das über Kanäle in Sozialen Medien bekannt.

Die Versammlung wurde zudem nicht von dem Initiator der „Galerie des Grauens“ angemeldet. Nach dem Verbot auf dem Platz der Alten Synagoge wurde die Ausstellung aber erneut angemeldet und zwar für den Europaplatz.

Versammlungsrechtlich sei das nicht zu verhindern, sagt die Stadt. Die Polizei sei vor Ort und der Staatsschutz werde die Ausstellung auf strafbare Inhalte überprüfen.

Während seiner Ausstellung in Buxtehude zum Beispiel sprach Peter Ganz vom "Genozid am deutschen Volk" durch Impfungen gegen Covid19.

"Die Galerie des Grauens" besteht aus einer 50 Meter langen Wäscheleine mit laminierten Bildern, die Presseberichte zeigen, die immer wieder aus dem Zusammenhang gerissen werden.