Süßes sammeln an Halloween
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Süßes sammeln an Halloween
Süßes, sonst gibt's Saures!

Wenn der Spaß zur Gefahr wird: Halloween-Streiche im Fokus

Halloween ist eine Zeit für Spaß und Süßigkeiten, doch hinter den fröhlichen Streichen verbirgt sich auch eine dunkle Seite. Eltern sollten wachsam sein und ihren Kindern die Grenzen aufzeigen.

Warnung vor übermäßigen Streichen

Jedes Jahr am Abend vor Allerheiligen ziehen verkleidete Kinder als Geister oder Hexen von Tür zu Tür und bitten um Süßigkeiten. Doch was viele nicht wissen: Manche Halloween-Streiche können weitreichende Konsequenzen haben. Eltern sollten daher vorsichtig sein und ihren Kindern erklären, wo der Spaß aufhört.

Denn: Nicht jeder Halloween-Scherz ist harmlos. Was als witzige Idee beginnt, kann schnell in Sachbeschädigung enden. Das Verunstalten von Gebäuden oder Autos, Rasierschaum auf Türklinken – all das kann teure Schäden verursachen. In manchen Fällen haften Eltern nicht nur moralisch, sondern auch finanziell, wenn die Streiche ihrer Kinder zu Schäden führen.

Wo sind die Grenzen?

Die Kinder im Land freuen sich schon darauf, an Halloween wieder von Tür zu Tür zu ziehen und Süßes zu fordern. Dabei sollten Eltern aber ein paar Regeln beachten und ihre Kinder vor übermäßigen Streichen und vor allem Vandalismus warnen.

Aktionen wie Eier an Hauswände zu werfen oder Böller in Briefkästen zu stecken sind illegal und überschreiten klare Grenzen. Aus harmlosen Scherzen kann schnell Sachbeschädigung werden, warnt das LKA. Es ist entscheidend, dass Kinder verstehen, dass nicht alles, was lustig ist, auch erlaubt ist. Besonders problematisch ist es, wenn öffentliche Gegenstände betroffen sind. Dazu gehören zum Beispiel demolierte Parkbänke, Haltestellenhäuser und zerkratzte Scheiben in Zügen.

Polizei mahnt zur Vorsicht

Jedes Jahr weist die Polizei darauf hin, dass das Beschädigen fremden Eigentums oder das Verletzen anderer Konsequenzen hat. Bei solchen Taten drohen strafrechtliche Konsequenzen und könnten mit Geldstrafen oder gar Gefängnisstrafen enden. 

Das LKA warnte auch jene, die bei Halloween-Streichen «nur» dabei sind und zuschauen. Dies gelte als gemeinschaftliche Sachbeschädigung und ziehe mindestens Geldstrafen und Schadensersatzforderungen nach sich. Außerdem sollten Eltern im Auge behalten, dass sie im Falle von Streichen ihrer Kinder haften können - etwa wegen mangelnder Aufsicht.

Prävention durch Aufklärung

Eltern sollten ihre Kinder aufklären und sie auf ihren Streifzügen begleiten. Gruppenzwang kann Kinder dazu verleiten, Streiche zu begehen, die sie allein nicht durchführen würden. Die beste Strategie gegen unangemessene Streiche ist eine klare Kommunikation über richtiges und falsches Verhalten.

Kinder, die schon allein losziehen dürfen, sollen der Organisation nach am besten in Gruppen gehen - mit älteren Jugendlichen, die die Verantwortung tragen. Wichtig sei, eine feste Route auszumachen und eine Zeit für die Heimkehr festzulegen.

Halloween sollte ein Fest des Spaßes und der Freude sein – jedoch nicht auf Kosten anderer. 

Quelle: polizei-beratung

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