Jahreszahl 2205
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Jahreszahl 2205
Postgesetz, Nettolohn & Kindergrundsicherung

Änderungen ab 2025 - das ist nun wichtig!

Das Jahr 2025 bringt einige Veränderungen und Neuerungen mit sich - ob für Reisende, Autofahrer, Eltern oder Rentner. Das erwartet uns.

Neues Postgesetz: Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete

Das neue “Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“ tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es gelten neue Rahmenbedingungen zu Brieflaufzeiten, zum Paketversand, sowie zum bundesweiten Filialnetz sowie zum Schutz der Post-Mitarbeitenden.

Briefe dürfen künftig bis zu drei Tage für die Zustellung benötigen, während Pakete über 10 kg eine sichtbare Gewichtsanzeige erfordern. Zudem bleibt die Zahl der Postfilialen bundesweit bei 12000, wobei auch automatisierte Poststationen zugelassen werden können, um die Versorgung sicherzustellen. DHL führt ein neues Paketangebot für Gewichtsstufen bis 20 kg ein. 

Außerdem soll das Briefporto ab 2025 wieder erhöht werden. Die Bundesnetzagentur will eine Portoerhöhung erlauben. Ein Standardbrief, für den das Briefporto bis Ende 2024 noch bei einem Preis von 85 Cent lag, könnte dann 95 Cent kosten. Auch das Paketporto könnte bald erhöht werden. Die genauen Preise legt die Deutsche Post voraussichtlich Ende 2024 fest. Die Bundesnetzagentur muss sie dann noch genehmigen. Anschließend sind die höheren Portopreise zwei Jahre lang gültig.

Kindergrundsicherung vom Tisch?

Die neue Kindergeldreform sollte 2025 starten, doch durch das Ampel-Aus, wackelt die Umsetzung. Die Reformpläne scheinen vom Tisch. SPD und Grüne stehen unter Zeitdruck und die Kindergrundsicherung scheint nicht mehr realisierbar zu sein.

Die neue Reform sollte insbesondere einkommensschwache Haushalte unterstützen. Das jetzige Kindergeld sollte durch die neue Kindergrundsicherung abgelöst werden, die zwei Teile vorsieht: Einen Garantiebetrag in Höhe des bisherigen Kindergeldes und für einkommensschwache bzw. finanziell Bedürftige sollte es noch einen Kinderzusatzbetrag geben. Aktuell erhalten Eltern pro Kind 250 Euro monatlich. Die geplante Anhebung dieser Leistung auf 255 Euro ab 2025 ist ebenfalls fraglich. 

Kinder von Erwerbslosen und Geringverdienenden bekommen Bürgergeld (318 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 348 Euro für Sechs- bis Dreizehnjährige, 420 Euro pro Monat für 14- bis 17-Jährige). Nach Berechnungen der Website oeffentlicher-dienst.de läge der Höchstbetrag bei 573 Euro und beinhalte die Wohnkostenpauschale (aktuell 150 Euro) und die Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro).

Kindergrundsicherung
Kindergrundsicherung

Großbritannien: Einreise ab April nur noch mit elektronischer ETA

Ab dem 2. April 2025 wird Großbritannien ein neues elektronisches Reisegenehmigungssystem (ETA) für Reisende aus Europa einführen. Das betrifft alle Besucher, die für bis zu sechs Monate nach England, Schottland, Wales oder Nordirland reisen möchte, sowohl für private, als für geschäftliche Reisen. Damit soll die Sicherheitsüberprüfung an britischen Grenzen verbessert werden. Die Gebühr von zehn britischen Pfund, also knappen 12 Euro ist für die Antragstellung nötig und kann ausschließlich per Kreditkarte bezahlt werden. Nach Genehmigung ist sie für zwei Jahre gültig, sofern der Reisepass des Antragsstellers nicht vorher abläuft. 

Steuerentlastung ab 2025: Netto-Lohn-Änderung

Die Steuerentlastung fällt je nach Gehalt und Lebenssituation verschieden hoch aus. Vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen könnte die Steuerreform 2025 einen finanziellen Vorteil bringen.

Der Grundfreibetrag soll zum Jahreswechsel um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben werden und im Jahr 2026 auf 12.348 Euro steigen, berichtet die Frankfurter Rundschau. Dies bedeute vor allem für Rentnerinnen und Rentner sowie für Geringverdienende, dass sie mehr Geld in der Tasche haben. 

Während das Kindergeld um 5 Euro pro Kind angehoben werden soll und der Kinderfreibetrag um 60 Euro auf 6672 Euro erhöht wird, müssen Bürgergeld-Bezieher wohl mit zwei Nullrunden rechnen. 

Die Steuerreform 2025 wirkt sich unterschiedlich auf Beschäftigte aus, abhängig vom Einkommen und Familienstatus. Arbeitnehmer mit niedrigen bis mittleren Einkommen könnten laut ersten Berechnungen der BILD-Zeitung mehr Netto erhalten, so die Frankfurter Rundschau.

Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro müssen mit weniger Netto vom Brutto rechnen. Sie erwartet ein Minus von 90 Euro netto im Jahr. Erst ab 3000 Euro verbessert sich ihre Lage wieder, mit einem Plus von 82 Euro.

Alleinerziehende mit einem Kind sowie Alleinstehende hingegen haben bei einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro am Ende des Jahres mehr Geld in der Tasche: plus 46 und 54 Euro. 

Erhöhung der Rente nicht sicher

Rentner dürfen 2025 mit mehr Geld rechnen, so heißt es laut Rentenversicherungsbericht 2024, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Die Bezüge sollen im neuen Jahr um etwa 3,5 Prozent steigen. Doch sicher ist die Rentenerhöhung noch nicht. Das Bundeskabinett legt die exakte Erhöhung erst im kommenden Frühjahr fest. Wichtig dabei ist die aktuelle Konjunkturlage und Lohnentwicklung in Deutschland.

Geteiltes Bild mit alter Hand und Geldmünzen
Alexa/Pixabay
Geteiltes Bild mit alter Hand und Geldmünzen

E-Rechnungen bei Unternehmen

Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich E-Rechnungen in einem strukturierten Format gemäß europäischer Norm empfangen und verarbeiten können. PDF-Dateien und Papierrechnungen gelten dann nicht mehr als E-Rechnungen. Übergangsregelungen erlauben bis 2027 noch den Gebrauch von Papierrechnungen für kleinere Unternehmen. Ab 2028 ist die Nutzung von E-Rechnungen für alle verpflichtend.

Früherschein-Umtausch

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Daher müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Der Umtausch verläuft schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen.

Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Autofahrer, deren Papierführerschein bis 1998 ausgestellt wurden, und 1971 oder später geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. 

Welche Papiere brauche ich zum Führerscheinumtausch?

Die Verlängerung der "Pappe" muss auf eigene Kosten getragen werden. Für den Umtausch benötigt man ein neues Foto, den alten Führerschein, den Personalausweis oder den Pass. Eine erneute Prüfung oder etwaige Eignungstests sind bei normalen PKW- oder Motorradführerscheinen nicht vorgesehen.

Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.

Übrigens: Wer mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro!

Neue Farbe für TÜV-Plakette

Fahrzeuge mit einer grünen Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung und erhalten bei Bestehen eine blaue Plakette, während Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette eine senffarbene erhalten.

Wer den Termin verpasst, für den steht ein Bußgeld an.

Blaue TÜV-Plakette
picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg
Blaue TÜV-Plakette

CO2-Steuer steigt

Die CO2-Steuer wird zum neuen Jahr hin wieder angehoben und steigt von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne, was zusätzliche Kosten für Autofahrer bedeutet. Mit der Maßnahme will die Bundesregierung die CO2-Emissionen reduzieren und ihre Klimaziele erreichen. 

Die geplante Erhöhung wird sich auf die Preise für Kraftstoffe und Heizenergie auswirken. Für Autofahrer bedeutet dies höhere Kosten beim Tanken. Der Preis für einen Liter Benzin könnte um etwa 4,3 Cent und für einen Liter Diesel um etwa 4,7 Cent steigen. Auch die Heizkosten werden entsprechend höher ausfallen, was besonders Haushalte mit fossilen Heizsystemen betrifft.

Verbot bestimmter Plastikverpackungen

Ab 2025 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das den Verkauf von Verpackungen und Dosen aus bestimmten Kunststoffen verbietet. Mit dem neuen Jahr sind Plastikverpackungen, die den Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten und in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, in der EU verboten. Hierzu gehören beschichtete Metalldosen, wiederverwendbare Kunststofftrinkflaschen oder Getränkedosen.

Der Grund: BPA kann hormonähnlich wirken und damit einen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Menschen haben. Laut Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wird BPA bei der Herstellung von PET-Pfandflaschen nicht verwendet.

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