Sprit, Bahn & Flüge: Wichtige Änderungen ab Mai 2024
Während Autofahrer schon bald einen neuen Kraftstoff tanken können, stellt die Bahn eine beliebte App ein und auch Flugreisende müssen sich auf Änderungen einstellen. Das Wichtigste im Überblick!
Während Autofahrer schon bald einen neuen Kraftstoff tanken können, stellt die Bahn eine beliebte App ein und auch Flugreisende müssen sich auf Änderungen einstellen. Das Wichtigste im Überblick!
Wer für dieses Jahr noch einen Flug plant, sollte diesen am besten noch vor dem 1. Mai buchen, denn die Ticketsteuer wird erhöht. Je nach Entfernung wird die Luftverkehrssteuer ab dem 1. Mai um 20 Prozent angehoben. Das führt zu höheren Preisen bei den Flugtickets.
Mit den Mehreinnahmen erhofft sich die Bundesregierung Löcher im Haushalt zu stopfen. Die Steuer trifft alle Passagiere, die von einem deutschen Flughafen abheben. Der Aufschlag wird zwar von den Fluggesellschaften gezahlt, die die Kosten aber voraussichtlich an die Fluggäste weitergeben.
Je nach Entfernung des Reiseziels sind die Flugtickets nun teurer:
Distanzklasse I (Europa): 15,53 Euro – eine Erhöhung um 2,80 Euro
Distanzklasse II (Mittelstrecke, z.B. Nordafrika): 38,72 Euro – eine Erhöhung um 6,47 Euro
Distanzklasse III (Langstrecke, z.B. Amerika): 70,83 Euro – eine Erhöhung um 12,76 Euro
Die Änderungen im Mai betreffen nicht nur Fluggäste, sondern auch Autofahrer. Künftig können sie 100-prozentigen Biodiesel tanken, der aus Abfallstoffen wie Frittenfett hergestellt wurde. Bislang konnte dies dem Diesel nur beigemischt werden. Der neue Kraftstoff soll ab Mai an den Tankstellen erhältlich sein, ein genaues Datum ist noch nicht bekannt.
Gleich mehrere Sorten Biodiesel sollen dann verfügbar sein: XTL, B10 und HVO. Bevor Autofahrer nun einfach den neuen Biodiesel tanken, sollten sie prüfen, ob ihr Auto die neuen Kraftstoffe überhaupt verträgt.
Ab dem 1. Mai steigt der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege. Pflegefachkräfte erhalten dann 19,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte dürfen sich über 16,50 Euro freuen und Pflegehilfskräfte 15,50 Euro pro Stunde.
Die Maßnahme soll die Wertschätzung für die wichtige Arbeit in der Altenpflege zeigen und die Arbeitsbedingungen verbessern. Die Erhöhung ist jedoch nur der erste Schritt, denn der zweite folgt laut Bundesregierung im Juli 2025. Der Stundenlohn soll insgesamt um bis zu 14 Prozent steigen.
Wer einen Neuwagen kauft, erhält vom 1. Mai an mehr Informationen beim Händler. Vorgeschrieben sind spezifische Verbrauchs- und Emissionsangaben. Auch ändert sich die Methodik für die CO2-Farbskala: Ein Pkw wird wie bisher von A (grün) bis G (rot) eingeteilt, aber das Gewicht spielt jetzt keine Rolle mehr. Vor allem aber müssen die möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre ausgewiesen werden.
Der Personalausweis wird sich verändern, so das Bundesinnenministerium. Das betrifft aber nicht alle, sondern nur die Personen, die einen Doktortitel tragen. Dieser hat bei ausländischen Grenzbehörden immer wieder für Probleme gesorgt, da er gelegentlich mit den Anfangsbuchstaben des Familiennamens verwechselt wurde, da der Titel vor dem Namen aufgeführt wird. Um künftig Verzögerungen im Reiseverkehr und bei Grenzkontrollen zu vermeiden, soll der Titel "Dr." ein neues separates Datenfeld im Personalausweis bekommen.
Am 2. Mai wird die beliebte Smartphone-App zur Reiseplanung "DB Streckenagent" der Deutschen Bahn eingestellt. Die App hilft nicht nur bei einer übersichtlichen Planung von Bahnreisen, Fahrgäste konnten sich auch über aktuelle Störungen alarmieren lassen. Diese Funktion soll es dann künftig in der App DB Navigator geben.
Deutsche Raser in der Schweiz haben künftig schlechte Karten, denn ab dem 1. Mai 2024 gelten neue Regelungen für Verkehrssünder. Aber nicht nur Raser, auch Falschparker aus Deutschland, die in der Schweiz ein Knöllchen bekommen, werden künftig durch die Bundesrepublik Deutschland zur Kasse gebeten. Umgekehrt können aber auch Schweizer Verkehrssünder leichter belangt werden, wenn die Geldforderung insgesamt 70 Euro oder 80 Franken übersteigt. Die Regelung soll eine gerechtere Ahndung von Verkehrsverstößen zwischen Deutschland und der Schweiz gewährleisten.
Der Facebook-Konzern Meta wird ab Mai mehr von Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Fotos und Videos mit Warnhinweisen auf seinen Plattformen lassen, statt sie zu löschen. Bei den Regeln geht es um Inhalte zu wichtigen Themen, bei denen die Öffentlichkeit in die Irre geführt werden könnte.
Die neuen Regeln sollen den Wettbewerb am 11. Mai aufregender machen. Dabei geht es um die Auftritte der fünf größten Geldgeber, darunter Deutschland. Die sogenannten Big Five werden auch in den beiden Halbfinalen in voller Länge live auftreten, auch wenn sie sicher im Finale stehen.
Zudem sollen am Finalabend die Telefon- und Onlineabstimmungen mit Beginn des ersten Auftritts freigeschaltet werden, sodass man seine Stimme direkt unter dem Eindruck des Live-Erlebnisses abgeben kann.
Quelle: Focus, Merkur