Das ändert sich ab März 2025
Mit dem neuen Monat stehen wieder bedeutende Änderungen an, die unseren Alltag betreffen. Von Anpassungen bei der Rente über Mindestlohnerhöhung bis hin zu neuen Kennzeichen – hier gibt's alle Infos.
Mit dem neuen Monat stehen wieder bedeutende Änderungen an, die unseren Alltag betreffen. Von Anpassungen bei der Rente über Mindestlohnerhöhung bis hin zu neuen Kennzeichen – hier gibt's alle Infos.
Zum Jahresbeginn haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Nicht nur Arbeitnehmer bekommen dies zu spüren, auch Rentner sind nun von der Erhöhung betroffen und erhalten ab März eine geringere Rentenzahlung. Die Rentenversicherung übernimmt zwar die Hälfte des Zusatzbeitrags, dennoch bleibt eine Belastung für die Versicherten.
Ab 1. März steigt der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit von 14 Euro auf 14,53 Euro brutto pro Stunde. Diese Regelung ist Teil der „Sechsten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ und betrifft rund 725.000 Beschäftigte in Deutschland. Auch ausländische Unternehmen sind an den Mindestlohn gebunden, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind.
Mofas, Mopeds und E-Scooter brauchen ab dem 1. März neue Versicherungskennzeichen. Laut ADAC ändert sich die Farbe der Kennzeichen jedes Jahr. 2025 haben nur grüne Kennzeichen einen Versicherungsschutz. Die bisherigen blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Ist man ohne gültiges Kennzeichen unterwegs, verliert man den Versicherungsschutz und macht sich strafbar.
Am 30. März wird wieder an der Uhr gedreht, und zwar von 2 Uhr auf 3 Uhr. Die Nacht ist dann eine Stunde kürzer. Somit endet die "normale" Mitteleuropäische Zeit. Die Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit zwar viel diskutiert, doch ein Ende ist weiter nicht in Sicht.
Am 29. März lässt sich in Deutschland eine partielle Sonnenfinsternis beobachten. Die Sonne wird bis zu 25 Prozent verdeckt sein.
Ab März dürfen Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze nicht mehr stark zurückgeschnitten werden oder ganz entfernt werden - zum Schutz von brütenden Vögeln und ihre Nester.
Wichtig: Form- und Pflegeschnitte sind weiterhin erlaubt.
Mit dem Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie der EU sind Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben oder mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu verbessern. Dies betrifft auch mittelständische Unternehmen, deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme über zehn Millionen Euro liegt.