Eine Hand hält Geldscheine und Münzen
Freepik
Eine Hand hält Geldscheine und Münzen
Rente, Sommerzeit, Gartenarbeit

Das ändert sich ab März 2025

Mit dem neuen Monat stehen wieder bedeutende Änderungen an, die unseren Alltag betreffen. Von Anpassungen bei der Rente über Mindestlohnerhöhung bis hin zu neuen Kennzeichen – hier gibt's alle Infos.

Weniger Rente

Zum Jahresbeginn haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Nicht nur Arbeitnehmer bekommen dies zu spüren, auch Rentner sind nun von der Erhöhung betroffen und erhalten ab März eine geringere Rentenzahlung. Die Rentenversicherung übernimmt zwar die Hälfte des Zusatzbeitrags, dennoch bleibt eine Belastung für die Versicherten.

Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt

Ab 1. März steigt der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit von 14 Euro auf 14,53 Euro brutto pro Stunde. Diese Regelung ist Teil der „Sechsten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ und betrifft rund 725.000 Beschäftigte in Deutschland. Auch ausländische Unternehmen sind an den Mindestlohn gebunden, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind.

Neue Kennzeichen für Mofas und E-Scooter

Mofas, Mopeds und E-Scooter brauchen ab dem 1. März neue Versicherungskennzeichen. Laut ADAC ändert sich die Farbe der Kennzeichen jedes Jahr. 2025 haben nur grüne Kennzeichen einen Versicherungsschutz. Die bisherigen blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Ist man ohne gültiges Kennzeichen unterwegs, verliert man den Versicherungsschutz und macht sich strafbar.

Uhr umstellen auf Sommerzeit und partielle Sonnenfinsternis

Am 30. März wird wieder an der Uhr gedreht, und zwar von 2 Uhr auf 3 Uhr. Die Nacht ist dann eine Stunde kürzer. Somit endet die "normale" Mitteleuropäische Zeit. Die Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit zwar viel diskutiert, doch ein Ende ist weiter nicht in Sicht. 

Am 29. März lässt sich in Deutschland eine partielle Sonnenfinsternis beobachten. Die Sonne wird bis zu 25 Prozent verdeckt sein. 

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten

Ab März dürfen Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze nicht mehr stark zurückgeschnitten werden oder ganz entfernt werden - zum Schutz von brütenden Vögeln und ihre Nester. 

Wichtig: Form- und Pflegeschnitte sind weiterhin erlaubt. 

Anpassungen bei der Cybersicherheit

Mit dem Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie der EU sind Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben oder mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu verbessern. Dies betrifft auch mittelständische Unternehmen, deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme über zehn Millionen Euro liegt.

Jetzt reinhören und immer informiert sein!

LOI mit GOLD

RADIO REGENBOGEN Baden-Württemberg

RADIO REGENBOGEN Baden-Württemberg


Es läuft:
LOI mit GOLD