Geschenk übergeben
picture alliance / Fotostand | Fotostand / K. Schmitt
Geschenk übergeben
Umtauschen, verkaufen oder tauschen?

Missglückte Geschenke: Das musst du beim Umtausch beachten

Nach Weihnachten beginnt oft die Phase, in der falsche Geschenke zurück in den Laden gebracht werden – in der Hoffnung, diese umtauschen zu können. Das musst du beim Geschenkumtausch beachten.

Vorfreude groß, doch dann enttäuscht

An Heiligabend war es endlich soweit: Die mühevoll ausgesuchten und verpackten Geschenke können ausgepackt werden! Doch leider wird der Geschmack des Beschenkten nicht immer getroffen. Spätestens dann stellt sich die Frage, was tun mit den unpassenden Geschenken?

Weihnachtsgeschenke im Geschäft umtauschen

Wer sich traut, nach dem Kassenbon zu bitten, kann das unerwünschte Geschenk auch im Geschäft zurückbringen. Doch Achtung: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Rücknahmepflicht im Einzelhandel für mangelfreie Ware. 

Der Umtausch von fehlerfreier Ware ist abhängig von der Kulanz des Einzelhändlers. Erlaubt der Händler die Rückgabe, bedeutet das allerdings nicht, dass man in jedem Fall Geld ausbezahlt bekommt – er darf Gutscheine ausgeben, statt Bargeld zu erstatten.

Nicht selten landen auch Elektronikartikel unterm Weihnachtsbaum. Vorne mit dabei: Smartwatches, Tablets oder Notebooks. Doch was tun, wenn es das falsche Gerät ist? Die einfachste Möglichkeit wäre, dem Schenkenden das Geschenk zurückzugeben, so dass dieser es umtauschen oder sein Geld zurückbekommen kann. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland jedoch berichtet, gebe es dafür im Handel allerdings keinen Anspruch oder ein Recht darauf. Wie Philip Heldt, Experte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zitiert wird: „Man ist hier auf den guten Willen angewiesen."

Die Rückgabe beim Onlinekauf

Auf die Kulanz sind Onlinebesteller nicht angewiesen: Es ist egal ob die Produkte in einem Katalog oder im Internet gekauft wurden, Käufer haben immer das Recht auf Rückgabe – ohne Angabe von Gründen kann man die Ware bis 14 Tage nach Erhalt zurückgeben. Das Rückgaberecht gilt jedoch auch im Versandhandel nicht ausnahmslos für alle Produkte: Sobald die Verpackungsfolie bei CDs und DVDs entfernt wurde, erlischt das Umtauschrecht.

Ungewollte Geschenke verkaufen

Neben dem Umtausch haben Beschenkte auch die Möglichkeit unpassende Geschenke online zu verkaufen. Eine Möglichkeit sind Online-Auktionen im Netz oder Kleinanzeigenportale. Wer seine Geschenke im Internet verkaufen möchte, sollte sich als privater Verkäufer auf dem Portal anmelden – so muss kein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt werden. Die gesetzliche Gewährleistung kann auch ganz einfach von privaten Verkäufern durch einen Hinweis ausgeschlossen werden.

Letzter Ausweg: Tauschen

Wer unpassende Geschenke nicht mehr umtauschen kann, hat die Möglichkeit mit anderen zu tauschen. Im Internet gibt es zahlreiche Tauschplattformen, wo das Tauschen wie im richtigen Leben funktioniert: Ware gegen Ware. Damit ist der Tausch eine tolle Alternative zu Umtausch oder Verkauf.
 

Was kann man nicht umtauschen?

Artikel wie Rasierer, Epilierer oder Kosmetika können aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden, da sie nicht mehr wiederverkauft werden können. Wer also so ein Geschenk bekommt, sollte es bei Nichtgefallen in der Verpackung belassen. Gleiches gilt für DVDs, CDs, Blu-rays oder aber auch Dessous, Bademoden, Zahnbürsten. Gleiches gilt für verderbliche Waren, diese können nicht umgetauscht werden, erklärt Stefan Hartel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Auch Waren, die personalisiert und speziell angefertigt wurden, wie beispielsweise ein Trikot mit dem eigenen Namen, können nicht zurückgegeben werden.

Übrigens, die Kosten für den Rückversand müssen laut Gesetz die Kund*innen selbst tragen, wobei viele Onlineshops ein Retourenlabel für die Rücksendung mitliefern. 

Besondere Vorsicht gilt auch bei Käufen von Privatpersonen, denn diese müssen kein Widerrufsrecht einräumen.

Die beste Musik gibt's hier:

ROSÉ & BRUNO MARS mit APT.

Top 40

Top 40


Es läuft:
ROSÉ & BRUNO MARS mit APT.