Im November 2024 tritt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, dass trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen eine einfache Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamen ermöglicht. Psychologische Gutachten und Gerichtsverfahren entfallen - eine Erklärung beim Standesamt genügt.
Jugendliche ab 14 Jahren können dies mit Zustimmung der Eltern tun - bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht. Das Gesetz ersetzt das alte Transsexuellengesetz (TSG) und stärkt das individuelle Selbstbestimmungsrecht, in dem es bürokratische Hürden abbaut und das Verfahren vereinfacht.