Parkscheibe vergessen – und jetzt?
Man parkt schnell in der Stadt, hat einen Termin im Kopf und merkt erst später, dass die Parkscheibe fehlt. Doch keine Panik: Es gibt Wege, wie man die Situation umgehen kann.
Man parkt schnell in der Stadt, hat einen Termin im Kopf und merkt erst später, dass die Parkscheibe fehlt. Doch keine Panik: Es gibt Wege, wie man die Situation umgehen kann.
Wer sein Auto zu lange auf dem Supermarkt-Parkplatz abstellt oder die Parkscheibe vergessen hat, dem kann es passieren, dass er eine Strafe zahlen muss. Manche Fahrzeuge werden sogar abgeschleppt.
Supermärkte greifen immer öfter zur Parkscheibenpflicht – und das nicht ohne Grund. In vielen Städten sind ihre Parkplätze zu einem beliebten Schlupfloch für Pendler und Dauerparker geworden. Diese lassen ihre Autos den ganzen Tag stehen, ohne auch nur einen Fuß in den Supermarkt zu setzen. Gerade in der Nähe von Bahnhöfen sind solche Parkflächen ein attraktives Ziel für Langzeitparker. Das Ergebnis: Kunden, die wirklich einkaufen möchten, finden oft keinen freien Parkplatz mehr.
Du möchtest statt der Parkscheibe einen Zettel hinlegen? Laut ADAC ist das nicht erlaubt. Bei Nutzung eines Zettels statt einer Parkscheibe, werden mindestens 20 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Wer nach seinem Einkauf einen Strafzettel an der Windschutzscheibe vorfindet, der kann zu seinem Kassenzettel oder einem anderen Beleg greifen, der die Uhrzeit des Aufenthalts dokumentiert. Das kann als Nachweis dienen, dass man sich tatsächlich nur für die erlaubte Zeit im Geschäft aufgehalten hat. Das könnte eventuell helfen, deine Strafe zu umgehen. Also heb den Kassenzettel lieber auf!
Die Regelung zur Verwendung einer Parkscheibe muss deutlich angezeigt werden. Ein Foto der Parkbeschilderung kann belegen, dass die Regelung schwer lesbar oder sogar unklar war. Vielleicht musst du dann auch keine Strafe zahlen!
Quelle: Stern, ADAC