Führerscheinumtausch
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Führerscheinumtausch
Dringend: Frist naht

Wer bis 19. Januar 2025 seinen Führerschein umtauschen muss

Zahlreiche alte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2025 getauscht werden. Wer sich nicht dran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Aus alt mach neu

Etwa 100 verschiedene Führerscheine gibt es in der EU. Das soll sich bis 19. Januar 2033 ändern. Die EU will eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürgerinnen und Bürger in Plastikkarten-Format einführen. 

In Deutschland sind es rund 43 Millionen Papier- und Scheckkarten-Führerscheine, die getauscht werden müssen. Damit die Führerscheinstellen nicht überrannt werden oder die Antragsteller lange auf ihre Dokumente warten müssen, hat der Gesetzgeber gestaffelte Fristen festgelegt.

Der Führerscheinumtausch erfolgt daher gestaffelt nach Ausstellungsjahr bzw. Geburtsjahrgängen. 

Wer bis zum 19. Januar 2025 getauscht haben muss

Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorradfahrer. 

Bis spätestens zum 19. Januar 2025 müssen alle Autofahrer, deren Papierführerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, und 1971 oder später geboren wurden, ihren Führerschein umtauscht haben. 

Nach der Frist drohen kostenpflichtige Verwarnungen.  

Das wird für den Umtausch benötigt

Für den Umtausch wird Folgendes benötigt:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
  • ein biometrisches Passbild und
  • der aktuelle Führerschein  
  • Gebühr von 25 Euro für die Bearbeitung

Die gute Nachricht: Es ist keine erneute Prüfung oder ärztliche Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnisklasse(n) bleibt natürlich ebenfalls unverändert erhalten.

Eine Übersicht der Umtausch-Staffelung

Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 in Papierform ausgestellt worden sind 

Umtauschfristen für Führerscheininhaber nach Geburtsjahren und Stichtag, bis zu dem der Führerschein getauscht werden muss: 

  • vor 1953: 19.1.2033
  • 1953 - 1958: 19.1.2022
  • 1959 - 1964: 19.1.2023
  • 1965- 1970: 19.1.2024
  • 1971 und später: 19.1.2025

 

Fristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 schon im Plastikkarten-Format ausgestellt worden sind

  • 1999 - 2001: 19.1.2026
  • 2002 - 2004: 19.1.2027
  • 2005 - 2007: 19.1.2028
  • 2008: 19.1.2029
  • 2009: 19.1.2030
  • 2010: 19.1.2031
  • 2011: 19.1.2032
  • 2012 - 18.1.2013: 19.1.2033

Der Umtausch ist verpflichtend. Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. 

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