Hausrat vor einem Haus
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Hausrat vor einem Haus
Entrümpeln - aber richtig!

Sperrmüll entsorgen: Was mitgenommen wird und was nicht!

Es ist mal wieder Zeit, den Keller oder die Garage aufzuräumen. Dabei kann vieles von dem alten Kram auf den Sperrmüll, aber bei Weitem nicht alles. Diese Regeln solltest du beachten!

Wann und wo darf Sperrmüll deponiert werden?

Ein alter Schreibtisch, eine Matratze oder ein Teppich - ist das Sperrmüll? Und wie werden diese Gegenstände richtig entsorgt?

Als Sperrmüll gelten Abfälle, die zu groß, zu sperrig oder schwer für die Entsorgung in einer herkömmlichen Restmülltonne sind. In der Regel handelt es sich in der Regel um ausrangierte Haushaltsgegenstände, die nicht als Sondermüll oder Wertstoff klassifiziert werden und aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit separat entsorgt werden müssen. 

Dazu gibt es vonseiten der Stadt oder des Kreises das Angebot der Sperrmüllentsorgung. Je nach Gemeinde wird der Sperrmüll an einem bestimmten Tag im Jahr abgeholt, alternativ kann man als Anwohnerin und Anwohner ein Entsorgungsunternehmen bestellen, das an einem ausgemachten Termin die sperrigen Gegenstände abholt. Die abzuholenden Teile müssen von einem selbst dann nur noch vorm Haus bereitgestellt werden. Aber: Rechtlich gesehen bedeutet „vor dem Haus“ nicht überall dasselbe.

Es gibt keine bundesweite Regelung, wo und wann der Sperrmüll abgestellt werden darf. In einigen Gemeinden ist das Abstellen nur an der Straßenkante erlaubt, bei anderen nur auf dem Gehweg. Deshalb solltest du dich immer vorher über die Regelungen informieren – auch darüber, ab wann du den Müll nach draußen stellen darfst.

Legst du ihn einfach irgendwann auf der Straße ab, kann es sein, dass du wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld bezahlen musst. Viele stellen ihren Müll bereits ein oder zwei Tage vor Termin an die Abholstelle. Dabei darf er fast überall erst am Tag der Abholung oder am Vorabend ab 20 Uhr deponiert werden.

Was gehört nun in den Sperrmüll?

Bei der Entsorgung von Sperrmüll müssen einige Dinge beachtet werden. Denn nicht alles ist wirklich sperriger Abfall.

Das gilt als Sperrmüll:

  • Einrichtungsgegenstände: Schränke, Sofas, Stühle, Tische
  • Matratzen
  • Stehlampen,
  • Spiegel,
  • Teppiche,
  • Teppiche
  • Alte Koffer
  • Fahrräder
  • Bügelbrett
  • Kinderwagen
  • Bettgestell
  • Metallregale
  • Leiter
  • Sperrabfall aus Schrott, Metall und Altholz (Holztüren, Holzmöbel)

Einige Gemeinden bieten auch an, größere Elektrogeräte wie alte Fernseher oder Waschmaschinen im Rahmen der Sperrmüllabholung mitzunehmen.

Das gehört nicht zum Sperrmüll

  • Bauschutt
  • Sanitäre Anlagen
  • Elektroschrott aller Art
  • Kühlschränke
  • Tapeten
  • Laminat
  • Ölöfen
  • Autobatterien und Autoreifen
  • Pappe
  • Kartonage
  • behandelte Hölzer
  • Hausabfall (Alltagsmüll)

Welche Menge darf man abholen lassen?

Die Gesamtmenge an Sperrmüll darf pro Haushalt und Abholung ein Volumen zwischen 3 und 5 Kubikmeter haben. Das entspricht etwa dem Ladevolumen eines kleinen Transporters.

Einzelstücke dürfen nicht schwerer als 50 Kilogramm oder länger als 1,5 Meter sein.

Überschreitet die Menge die erlaubte Obergrenze, können Zusatzkosten entstehen oder die überschüssigen Gegenstände bleiben liegen.

Kosten für Sperrmüll variieren

Nicht überall wird der Sperrmüll kostenlos abgeholt und entsorgt. Manchmal gibt es aber feste Termine (oft zweimal pro Jahr), an denen Gegenstände umsonst abgeholt werden.  

Wer ansonsten unter dem Jahr Sperrmüll loswerden möchte, muss einen gesonderten Termin vereinbaren und dafür dann in der Regel auch bezahlen. Als Abrechnungsgrundlage dient meist die Menge. Meist liegen die Kosten zwischen 30 und 50 Euro für den ersten Kubikmeter. Wer einen ganzen Container braucht, muss im Schnitt zwischen 220 und 1.000 Euro bezahlen.

Entrümpelungs- und Sperrmüllkosten dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung sogar an alle Mieter umgelegt werden. Weil Sperrmüll regelmäßig entsteht, fallen die Kosten unter Müllbeseitigung an – das wurde am Bundesgerichtshof entschieden. Vor diesem Urteil konnten Vermieter nur dann den Sperrmüll als Betriebskosten abrechnen, wenn er für eine geregelte Abfuhr gesorgt und den Mietern einen Platz zum Lagern von Sperrmüll angeboten hat.

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