Unfall mit dem E-Scooter: Wer zahlt wirklich?
E-Scooter sind praktische Fortbewegungsmittel und aus der urbanen Mobilität mittlerweile kaum noch wegzudenken. Doch wer zahlt eigentlich bei einem Unfall?
E-Scooter sind praktische Fortbewegungsmittel und aus der urbanen Mobilität mittlerweile kaum noch wegzudenken. Doch wer zahlt eigentlich bei einem Unfall?
Schnell von der Bahnstation nach Hause oder flott zum Supermarkt um die Ecke: E-Scooter sind seit ihrer Zulassung im Juni 2019 ein fester Bestandteil im deutschen Straßenverkehr und ermöglichen ein komfortables Zurücklegen von kürzeren Strecken. Ob im Privatbesitz oder nur kurzzeitig über App gemietet, unterliegen die praktischen Fortbewegungsmittel einer Reihe an Vorlagen und der Halter sowie der Fahrer haben einiges zu beachten. Neben einem sicheren und verantwortungsbewussten Umgang ist so beispielsweise auch eine E-Scooter Versicherung sinnvoll, wenn man gesetzeskonform von A nach B kommen möchte.
Trotz aller Vorsicht, und in manchen Fällen gerade aufgrund von derer Abwesenheit, können E-Scooter Unfälle verschiedenster Art passieren. Da die Elektrokleinstfahrzeuge ohne Führerschein gefahren werden können und oftmals nicht ausreichend ernst genommen und eher als Spielzeug betrachtet werden, fällt die Statistik der Unfälle wenig überraschend umfangreich aus. Doch wer genau haftet eigentlich in welcher Situation und zahlt am Ende des Tages für die Folgen eines Unfalls mit dem E-Scooter?
Einer der häufigsten Fälle bezieht sich auf den Fahrer des E-Scooters als Unfallverursacher. Dies kann von Sachschäden an parkenden Autos bis hin zu verletzten Fußgängern nach einer Kollision reichen - je nach Schuldfrage, die bei Weitem nicht immer leicht zu beantworten ist, haftet bei einem (Mit)Verschulden des Fahrers auch immer dieser vollständig oder zumindest teilweise. Bei Schäden an Dritten oder deren Eigentum greift in der Regel die Haftpflichtversicherung des Fahrers - hierbei muss es sich jedoch um eine Kfz- bzw. E-Scooter Versicherung handeln, die private Haftpflicht greift in diesen Situationen nicht.
Sollte der Fahrer einen gemieteten E-Roller beschädigen oder gar ganz zerstören, so kann der Halter des Elektrokleinstfahrzeugs dem Verantwortlichen den Schaden in Rechnung stellen. Diese sind im Regelfall nicht in den Vertragsbedingungen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung enthalten, und so muss man hier unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen.
Sollte der Fahrer sich selbst bei einem Unfall verletzen, so greift üblicherweise die eigene Krankenversicherung. Bei schweren und dauerhaften Folgen kann zudem die private Unfallversicherung zum Einsatz.
Sollte es sich bei Halter und Fahrer nicht um dieselbe Person handeln, so ist stets die Schuldfrage bei einem Unfall entscheidend. Viele der E-Scooter, die man durch die Straßen flitzen sieht, sind kurzweilig über eine App gemietet - der Fahrer ist also keineswegs auch immer gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs.
Sollte ein Unfall geschehen, der auf einen technischen Defekt des Rollers und nicht zwangsweise auf ein Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen ist, so haftet Letzterer auch nicht bei aufkommenden Schäden. Diese werden dann von der Haftpflichtversicherung des E-Scooters getragen, solange die Vertragsbedingungen dies vorsehen. So sind getunte Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h im Regelfall zum Beispiel nicht versichert - hier wird es teuer für den Halter.
Natürlich kann ein E-Scooter auch in einen Unfall verwickelt werden, ohne jegliche Schuld zu tragen. Funktioniert der Roller einwandfrei und der Fahrer hält sich vorschriftsgemäß an alle Vorgaben, so können als Verursacher einer Kollision oder bei sonstig entstandenen Schäden auch andere Verkehrsteilnehmer infrage kommen. In diesem Fall greift die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers bei Schäden an Dritten und/oder deren Eigentum, bei Fußgängern ist die Privathaftpflicht gefragt.
Auch, wenn diese Situation äußerst selten auftritt: Auch die Stadt bzw. die Kommune kann an einem E-Scooter Unfall eine Mitschuld tragen oder sogar die gesamte Verantwortung. Sollte sich etwa der Fahrradweg oder die Straße in einem unzumutbaren, dem Fahrer jedoch nicht eindeutig einsehbaren Zustand befinden und es dadurch zu einem Unfall kommen, so wird der Fahrer in der Schuldfrage meist nicht (vollständig) belangt.
Sollte es zum Fall der Fälle kommen und ein Unfall geschehen, so sind einige Dinge zu beachten. Wie bei jedem anderen Unfall auch ist die Straßenverkehrsordnung zu befolgen und folgende Maßnahmen umzusetzen.
Um möglichst sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein, gibt es einige Regeln zu beachten. Neben der klassischen Straßenverkehrsordnung und deren Verordnungen für jeden Verkehrsteilnehmer gibt es so auch eine Reihe von Vorschriften für E-Scooter.
Die Regeln sind dazu gedacht, Unfälle zu vermeiden und das Miteinander auf den deutschen Straßen so sicher wie nur möglich zu gestalten. Als Halter und/oder Fahrer sind unter anderem die folgenden Vorschriften zu beachten.
Des Weiteren wird an die Achtsamkeit der Fahrer appelliert. Die Benutzung eines Helms wird deutlich empfohlen und Vorsicht bei städtischen Hindernissen, wie Bordsteinkanten und Kopfsteinpflaster, sowie widrigen Wetterbedingungen vorausgesetzt.
Wenn all dies beachtet wird, so stehen die Chancen gut, einen Unfall zu verhindern, bevor er überhaupt erst geschieht. Viele durch E-Scooter verursachte Schäden sind nämlich oft auf die Unachtsamkeit des Fahrers zurückzuführen, werden die kleinen Fahrzeuge doch schnell unterschätzt. E-Scooter sind keine Spielzeuge und müssen dementsprechend auch ernst genommen und verantwortungsvoll genutzt werden.