Flüge gestrichen
picture alliance / REUTERS | Timm Reichert
Flüge gestrichen
Frankfurt

Kleber-Attacke am Flughafen - Diese Rechte haben Reisende

Nach einer Blockade durch Klimaaktivisten am Frankfurter Flughafen kam es zu erheblichen Störungen im Flugbetrieb. Doch welche Rechte haben Passagiere in solchen Situationen?

Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" sorgten am Frankfurter Flughafen für Chaos, indem sie sich auf das Rollfeld klebten. Dies führte zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen. Viele Reisende fragen sich nun: Welche Rechte stehen ihnen in solchen Situationen zu?

Haben Reisende ein Recht auf eine alternative Beförderung?

Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Fluggesellschaften, wenn der Abflug- oder Ankunftsflughafen in der EU liegt, alternative Transportmöglichkeiten "so schnell wie möglich" anbieten. Dies bedeutet, dass betroffene Passagiere entweder auf den nächstmöglichen Flug umgebucht oder andere Reisemöglichkeiten angeboten werden müssen.

Bekommen Reisende ihre Kosten erstattet?

Wenn Flüge annulliert werden und Passagiere nicht auf einen anderen Flug umgebucht werden möchten, haben sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises. Diese Rückzahlung muss laut Verordnung innerhalb von sieben Tagen erfolgen. 

Haben Reisende ein Recht auf Entschädigungsansprüche?

Passagiere können unter bestimmten Bedingungen auch Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder bei Flugausfällen stehen ihnen je nach Flugstrecke und Verspätungsdauer Ausgleichszahlungen zu. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab: Wie lang ist die Strecke des ausgefallenen Flugs? Wann wurden die Passagiere über die Annullierung informiert? Wie viel später kommen sie an ihrem Ziel an?

Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände

Jedoch gibt es wichtige Ausnahmen. Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen, wenn die Störungen durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden. Dazu gehören:

  • Naturkatastrophen
  • Terrorwarnungen
  • Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen

Die Blockade durch Klimaaktivisten könnte als solcher außergewöhnlicher Umstand gelten. Dies bedeutet, dass die Chancen auf zusätzliche Entschädigungszahlungen gering sind, sofern die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Störung zu vermeiden.

Was gilt für Pauschalreisende?

Für Pauschalreisende gilt, dass der Reiseveranstalter die Verantwortung trägt. Sollte ein Flug annulliert oder verspätet sein, muss der Veranstalter für Ersatzflüge sorgen und eventuell anfallende Kosten für Verpflegung oder Unterkunft übernehmen.

Bei erheblichen Störungen der Reise kann der Veranstalter zur Rückzahlung eines Teils des Reisepreises verpflichtet sein. Dies gilt besonders, wenn die Urlauber aufgrund der Verzögerungen weniger Zeit am Urlaubsziel verbringen können.

Praktische Tipps für Betroffene

  1. Frühzeitig informieren: Überprüfen Sie regelmäßig den Status Ihres Fluges online oder über die App der Fluggesellschaft.
  2. Belege sichern: Bewahren Sie Quittungen und Belege für Ausgaben auf, um mögliche Erstattungen geltend machen zu können.
  3. Schriftliche Anträge: Stellen Sie schriftliche Anträge auf Entschädigung bei der Fluggesellschaft und nutzen Sie Schlichtungsstellen oder rechtliche Beratung, falls erforderlich.
  4. Reiseveranstalter kontaktieren: Bei Pauschalreisen sollten Sie sich direkt an Ihren Reiseveranstalter wenden.
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