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Änderungen ab Januar 2024

Mindestlohn, CO2-Preis & Bürgergeld: Neue Gesetze ab 2024

Gas und Sprit werden teurer, Cannabis könnte bald legal werden, Heizungsgesetz tritt in Kraft. Das neue Jahr hält wieder viele neue Gesetze bereit. Ein Überblick.

CO2-Preis steigt: Gas und Sprit werden teurer

Ab Januar müssen wir beim Tanken und Heizen tiefer in die Tasche greifen. Nach der Haushaltseinigung hat der Bundestag einen ersten Beschluss umgesetzt. Die CO2-Abgabe, die auf Gas, Sprit und Heizöl anfällt, soll ab Januar angehoben werden. Der Preis steigt somit auf 45 Euro pro Tonne. Derzeit liegt er bei 30 Euro. 2025 soll der CO2-Preis dann auf 55 Euro steigen. Die Einnahmen daraus fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden.

Auch mit höheren Benzinkosten ist ab 2024 zu rechen. Laut ADAC könnte der Liter Benzin zum Jahreswechsel rund 4,3 Cent teurer werden. Diesel-Fahrer müssen dann rund 4,7 Cent mehr bezahlen. 

Gas verteuert sich nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox um 0,39 Cent die Kilowattstunde, Heizöl um 4,8 Cent pro Liter. Eine durchschnittliche Familie mit einem Heizbedarf von 20.000 Kilowattstunden habe dadurch jährliche Mehrkosten von 78 Euro beim Gas und 96 Euro bei einer Ölheizung. 

Höhere Strompreise

Verbraucher und Firmen müssen sich außerdem auf höhere Strompreise einstellen. Der Grund: Ein eigentlich geplanter 5,5 Milliarden schwerer Bundeszuschuss zu den Entgelten für das Stromnetz wird gestrichen. 

Ein Familienhaushalt mit durchschnittlichem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr muss mit Mehrkosten von rund 60 Euro rechnen. Auch der Wirtschaft droht zum Jahreswechsel deutlich steigende Strompreise. Vor allem für große Industrieunternehmen gibt es aber deutlich reduzierte Netzentgelte.

Grundfreibetrag soll steigen

Eine der wichtigsten Gesetzesänderungen für das Jahr 2024 betrifft die Einkommenssteuer. Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll ab Januar 2024 steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Aufgrund der Haushaltskrise könnten sich jedoch noch Änderungen geben.

Unterm Strich heißt das für uns: mehr Geld in unseren Taschen!

Bonuszahlungen beim Bürgergeld

Das von der Ampel-Regierung beschlossene Bürgergeld soll zum 1. Januar 2024 im Schnitt um rund zwölf Prozent steigen. Davon sind mehr als fünf Millionen Empfänger betroffen. 

Alleinstehende sollen ein Plus von 61 Euro im Monat bekommen. Der Betrag erhöht sich somit auf 563 Euro, statt wie bisher 502 Euro pro Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro fließen. Die Sätze für Kinder liegen je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Mindestlohn
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Mindestlohn

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt zum Jahresbeginn von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Bei seiner Einführung 2015 waren es noch 8,50 Euro. In diesem Zuge steigt auch die Obergrenze für Minijobs von bisher 520 Euro auf 538 Euro im Monat. 

Mehr Geld wird es ab dem neuen Jahr auch für Beschäftigte in der Altenpflege geben. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro. 

Auszubildende, die ab dem 1. Januar 2024 eine Ausbildung beginnen, können ebenfalls mit mehr Geld rechnen. Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt am Januar um 4,7 Prozent auf 649 Euro pro Monat, in Tarifverträgen geregelte Ausnahmen können davon abweichen. 

Änderungen beim Elterngeld und Unterhaltszahlungen

Wer bekommt wie viel Elterngeld? Der Bundestag hat für das neue Jahr die Anspruchsregelung gerändert. Die Folge: die Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt ab dem 1. April 2024. Künftig haben Eltern mit besonders hohen Einkommen keinen Anspruch mehr auf die staatliche Unterstützung.

Paare können nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie für das Kind eine Pause vom Job einlegen und dadurch kein Geld verdienen. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150.000 Euro. 

Außerdem sollen Paare zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können - aber gemeinsam zu Hause zu bleiben und parallel Elterngeld zu beziehen, soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten.

Düsseldorfer Tabelle wird angepasst

Ab 2024 steigt der Unterhalt für getrennt lebende Familien. Wer Unterhalt zahlen muss, muss mit einer Erhöhung des Mindestunterhalts in allen Altersstufen rechnen, so Focus.de:

  • Für Kinder bis einschließlich 6. Lebensjahr: 480 Euro (statt 437 Euro)
  • Für Kinder bis einschließlich 12. Lebensjahr: 551 Euro (statt 502 Euro)
  • Für Kinder bis zur Volljährigkeit: 645 Euro (statt 588 Euro)

Im Gegensatz steigt auch der Eigenbedarf auf eine Höhe von 1200 Euro (für nichterwerbstätige Unterhaltsschuldner) bzw. 1450 Euro (für erwerbstätige Unterhaltsschuldern).

Die Düsseldorfer Tabelle ist rechtlich nicht bindend, wird jedoch jährlich überprüft und bei Unterhaltsberechnungen als Maßstab hinzugezogen.

Kinderreisepass
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Kinderreisepass

Ende für Kinderreisepässe

Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das Ausweisdokument soll für Kinder unter zwölf Jahren durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und Nutzungsmöglichkeiten für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Rentenbeginn

Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt wird zum Jahreswechsel angepasst und soll von 65 auf 66 Jahre steigen. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für all diejenigen, die später geboren sind, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten – bedeutet im Umkehrschluss: Sie müssen entweder länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Finanzamt
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Finanzamt

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen ab dem 1. Januar 2024 höhere Sozialabgaben zahlen müssen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von 7.550 Euro pro Monat im Westen und von 7.450 Euro im Osten fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.

Pflegegeld steigt

In der häuslichen Pflege wird das Pflegegeld um fünf Prozent erhöht. Je nach Pflegestufe sind hier mit 16 bis 45 Euro monatlich zu rechnen. Auch die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege steigen um fünf Prozent. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

E-Rezept bei der Apotheke

E-Rezept Werbung an einer Apotheke
picture alliance/dpa | Horst Galuschka
E-Rezept Werbung an einer Apotheke

E-Rezept wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2024 wird das rosafarbene Papier durch das elektronische Rezept abgelöst und verpflichtend eingeführt. Ärzte dürfen Arzneimittel-Rezepte für gesetzlich Versicherte dann nur noch als E-Rezept ausstellen.

Das E-Rezept:

  • ist verfügbar in der E-Rezept-App oder als Ausdruck
  • Steigert die Sicherheit – Wechselwirkungen werden schneller bekannt
  • ist fälschungssicher und unterstützt Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen bei der Zusammenarbeit
  • spart Zeit und Wege

So wird das E-Rezept eingelöst:

Das E-Rezept lässt sich auf verschiedene Weise einlösen. Patienten können das E-Rezept in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte, die in das Kartenterminal gesteckt wird, einlösen. Es kann aber auch über die E-Rezept-App auf dem Smartphone verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Alternativ gibt es einen Papierausdruck mit einem Rezeptcode.

Förderung von Elektroautos läuft früher aus

Bei der staatlichen Förderung von E-Autos ist es bereits zu Kürzungen gekommen, weitere sind geplant. Laut Habeck will die Koalition die Umweltprämie früher beenden als bisher geplant. Vorgesehen war das Ende der Kaufprämien für E-Autos eigentlich für 2025. Wann nun Schluss ist, blieb zunächst offen. Bereits gestellte Anträge dürfte das aber nicht betreffen.

Wärmepumpe vor Haus
HarmvdB/Pixabay
Wärmepumpe vor Haus

Heizungsgesetz ab 2024 in Kraft

Lange wurde dagegen gehalten, doch ab Januar gelten die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes. Vor allem Personen, die vorhaben 2024 ein Haus zu bauen, sollten diese Gesetzesänderung kennen. Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Im Regelfall dürfte es sich dabei um Wärmepumpen handeln.

Cannabislegalisierung

Ab dem 1. April 2024 sollen Volljährige ab 18 eine bestimmte Menge Cannabis besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen im Eigenanbau werden erlaubt. 

Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Vorgesehen sind verschiedene Regeln und Vorgaben für eine kontrollierte Freigabe. Nach SPD-Angaben soll das Gesetz "zeitnah im neuen Jahr" im Bundestag beschlossen werden.

Gedeckter Tisch im Restaurant
Nenad Maric/Pixabay
Gedeckter Tisch im Restaurant

Restaurantbesuch wird teurer

Aufgrund der Corona-Krise wurde der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Cafés, Imbisse und Restaurants auf sieben Prozent gesenkt. Ab 2024 wird dann wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, so die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf die Vereinbarungen der Ampel-Koalition.

Verbände wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks haben sich bis zuletzt dafür eingesetzt, den aktuellen Mehrwertsteuersatz beizubehalten. Neben der Gastronomie werden dadurch bis heute auch Bäcker, Konditoren, Brauer oder Metzger entlastet, die vor Ort Speisen zum Verzehr anbieten.

Brustkrebs-Früherkennung

Bislang lag die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge bei gesetzlich Versicherten bei 69 Jahren. Diese Grenze wird nun ab dem 1. Juli 2024 auf 75 Jahre angehoben. 

USB-C

USB-C
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USB-C

Einheitliche Ladekabel

Das Laden von Smartphones, Tablets, Spielekonsolen & Co. wird einfacher - allerdings erst ab Dezember 2024. Die Kabelflut zu Hause hat dann aber ein Ende, denn alle neuen Elektrogeräte mit einem USB-Anschluss werden einheitlich mit USB-C ausgestattet. Ab 28. Dezember 2024 soll die neue Vorschrift greifen und ist für alle Marken und Geräte, die innerhalb der EU verkauft werden, gültig.

 

Quelle: T-Online, Merkur.de, Deutsche-Handwerks-Zeitung.de

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