AfD-Lokalpolitikerin wegen Freiheitsberaubung verurteilt
In der Wohnung einer 41-Jährigen wird ein junger Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht. Rund eineinhalb Jahre später fällt das Urteil in einem Strafprozess.
In der Wohnung einer 41-Jährigen wird ein junger Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht. Rund eineinhalb Jahre später fällt das Urteil in einem Strafprozess.
Weil sie nach Auffassung eines Gerichts einen jungen Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht und festgehalten hat, ist eine AfD-Lokalpolitikerin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die 41-jährige Frau müsse wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung 50 Tagessätze à 60 Euro zahlen, entschied das Amtsgericht Waldshut-Tiengen. Opfer der Bedrohung war demnach ein Freund ihres Sohnes.
Die Lokalpolitikerin hatte über ihren Verteidiger die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Anwalt forderte einen Freispruch. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig - binnen einer Woche können Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Sohn der Frau war im November vorvergangenen Jahres zu nächtlicher Stunde von mehreren Personen vor einer Spielhalle angegriffen worden, wie die Anklage berichtete. Die Lokalpolitikerin sei dem Sohn zur Hilfe geeilt, danach seien die beiden nach Hause zurückgekehrt. Später sei ein Freund des Sohnes auf Bitte der Frau vorbeigekommen, um über den Vorfall zu sprechen.
Gericht hält Aussage eines wichtigen Zeugen für glaubhaft
Die Angeklagte habe den jungen Mann in die Wohnung gezogen und dann mit vorgehaltener Schreckschusswaffe dazu aufgefordert, die Namen der Angreifer zu nennen, so die Anklage. Das Gericht hielt die Aussage des jungen Mannes für glaubhaft, wonach die Waffe zumindest kurze Zeit auf ihn gerichtet war. Es gebe keinerlei Motiv für eine Falschaussage.
Die 41-Jährige hielt den Freund ihres Sohnes in der Wohnung fest - zunächst war von fast einer Stunde die Rede, später grenzte die Staatsanwaltschaft den Zeitraum einer Freiheitsberaubung auf gut 20 Minuten ein. Letztlich kam die Polizei zu einem nächtlichen Einsatz in die Wohnung. Die Angeklagte ist laut Staatsanwaltschaft «Mitglied des Kreisverbands einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei».
Der heute 20 Jahre alte Mann, der laut Anklage in der Wohnung festgehalten wurde, schilderte vor Gericht, er habe damals Angst gehabt. «Es war das erste Mal, dass ich mit einer Knarre bedroht wurde», sagte er. Das Gericht entschied auch, die Waffe einzuziehen.
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