Ein Gericht lässt eine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen nicht zu. (Foto-Ilustration)
Jens Kalaene/dpa
Ein Gericht lässt eine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen nicht zu. (Foto-Ilustration)
Prozess

Gericht verweigert Ausnahme für Schwimmunterricht

Können Kinder aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreit werden? Ein Freiburger Gericht wägt Pro und Contra ab - und entscheidet in dem schwierigen Fall.

Angehörige einer kleinen christlichen Glaubensgemeinschaft sind vor einem Freiburger Gericht mit ihrem Vorstoß gescheitert, ihre Kinder vom schulischen Schwimmunterricht zu befreien. Die Klage habe keinen Erfolg gehabt, sagte eine Sprecherin des örtlichen Verwaltungsgerichts. 

Die Kläger hatten bei der Verhandlung am Dienstag religiöse Gründe geltend gemacht. «Ich würde schon beim Betreten des Schwimmbades eine Todsünde begehen», sagte die 36 Jahre alte Mutter. Sie wies auf strikte Kleidungsregeln der Palmarianischen Kirche hin, die im südspanischen Palmar de Troya ihren Mittelpunkt hat. 

Land sieht sich bestätigt

Die Klage richtete sich gegen das Land Baden-Württemberg. Wie das Regierungspräsidium Freiburg mitteilte, wird die Auffassung des Landes bestätigt, wonach das staatliche Bestimmungsrecht im Schul- und Bildungswesen in diesem Fall nicht hinter dem religiösen Erziehungsrecht der Eltern zurücktreten müsse. «Allerdings liegen uns die Gründe bisher nicht vor, sodass wir das Urteil noch nicht weiter auswerten konnten», sagte eine Sprecherin auf Anfrage. 

Das Gericht wird die Gründe erst mitteilen, wenn das Urteil schriftlich vorliegt. «Das wird mindestens noch zwei Wochen dauern», sagte die Sprecherin. Die Kläger - ein Ehepaar - haben dann eine Frist von einem Monat, um mögliche Rechtsmittel einzulegen. Falls sie den Weg gehen, würde der Fall zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim gehen. 

Splittergruppe hat eigenen «Papst»

Die Palmarianische Kirche wird in einigen Medien als Sekte bezeichnet. Einem Bericht des Portals «katholisch.de» zufolge handelt es sich um eine traditionalistische Splittergruppe, die einen eigenen «Papst» und «Vatikan» hat. Die Gruppe behaupte sich schon seit mehreren Jahrzehnten. In Palmar de Troya bei Sevilla entstand demnach eine große Kathedrale als sogenannter Papstsitz. Nach ergänzenden Angaben gibt es zwischen dieser Gruppe und der römisch-katholischen Kirche weder einen Dialog noch Kontakte. 

In dem Fall ging es ursprünglich um drei Kinder des Ehepaars. Der Streit mit einer Grund- und Werkrealschule im Kreis Tuttlingen um den Schwimmunterricht begann bereits 2021. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass zwei Kinder gar nicht mehr auf der Schule sind, diese Fälle hätten sich also de facto erledigt, wie das Gericht feststellte. 

Kinder nehmen am normalen Schulunterricht teil 

Die Mutter und ihr Mann (33) schilderten vor Gericht, dass ihre Kinder am übrigen Schulunterricht teilnehmen, auch beim Sport. Außerhalb der Schule dürften die Kinder jedoch nur mit Gleichaltrigen umgehen, die den Vorschriften der Glaubensgemeinschaft entsprechen. Das bedeutet etwa ein Rock für Mädchen sowie langärmelige und hochgeschlossene Kleidung. Die Vorsitzende Richterin Gabriele Kraft-Lange machte deutlich, dass es um einen schwierigen Fall geht: «Hier treffen Grundrechte aufeinander», sagte sie. 

Wie das Regierungspräsidium Freiburg weiter mitteilte, gehört der Schwimmunterricht zum Bildungsplan des Landes. «Eltern haben nach dem Schulgesetz dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Unterricht und den sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen teilnehmen.» 

Andererseits haben Eltern das verfassungsrechtlich abgesicherte Erziehungsrecht für ihre Kinder, wie die Sprecherin berichtete. Darunter falle auch das religiöse Erziehungsrecht.

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