Kein Schwimmen aus religiösen Gründen? Gericht entscheidet
Mitglieder einer kleinen Glaubensgemeinschaft wollen ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreien. Können sie eine rechtliche Ausnahme erstreiten?
Mitglieder einer kleinen Glaubensgemeinschaft wollen ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreien. Können sie eine rechtliche Ausnahme erstreiten?
Angehörige einer kleinen christlichen Glaubensgemeinschaft streiten vor Gericht dafür, ihre Kinder dauerhaft vom Schwimmunterricht zu befreien. «Ich würde schon beim Betreten des Schwimmbades eine Todsünde begehen», sagte die 36 Jahre alte Klägerin vor dem Freiburger Verwaltungsgericht. Sie wies auf strikte Kleidungsregeln der Palmarianischen Kirche hin, die im südspanischen Palmar de Troya ihren Mittelpunkt hat. «Im Katechismus steht, dass Badekleidung nicht erlaubt ist», sagte sie.
Es ging ursprünglich um drei Kinder des Ehepaars. Der Streit mit einer Grund- und Werkrealschule im Kreis Tuttlingen um den Schwimmunterricht begann bereits 2021, zuletzt klagten die Eltern gegen das Land Baden-Württemberg.
Inzwischen seien zwei Kinder gar nicht mehr auf der Schule, diese Fälle hätten sich also erledigt, stellte das Gericht fest. Es will also nur über ein Kind urteilen. Der Tenor der Entscheidung soll an diesem Mittwoch mitgeteilt werden, die schriftliche Begründung wird laut einer Gerichtssprecherin erst später folgen.
Portal: Kirche ist eine Splittergruppe
Die Palmarianische Kirche wird in einigen Medien als Sekte bezeichnet. Einem Bericht des Portals «katholisch.de» zufolge handelt es sich um eine traditionalistische Splittergruppe, die einen eigenen «Papst» und «Vatikan» hat. Die Gruppe behaupte sich schon seit mehreren Jahrzehnten. In Palmar de Troya bei Sevilla entstand demnach eine große Kathedrale als sogenannter Papstsitz.
Die Mutter und ihr Mann (33) schilderten vor Gericht, dass ihre Kinder am übrigen Schulunterricht teilnehmen, auch beim Sport. Außerhalb der Schule dürften die Kinder jedoch nur mit Gleichaltrigen umgehen, die den Vorschriften der Glaubensgemeinschaft entsprechen. Das bedeutet etwa ein Rock für Mädchen sowie langärmelige und hochgeschlossene Kleidung.
Mutter: Kinder im Gewissenskonflikt
«Es ist für sie ein Gewissenskonflikt, wenn man sie zu etwas zwingt, was sie nicht wollen», sagte die Klägerin mit Blick auf die Kinder und die Pflicht zum Schwimmunterricht. Das Land Baden-Württemberg fordert laut einer Vertreterin, die Klage der Eltern abzuweisen.
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