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Streit um die quadratische Form seit bereits zehn Jahren

Bundesgerichtshof: Ritter Sport bleibt die einzig quadratische Schokolade in deutschen Supermärkten

Seit 1970 wirbt der Schokoladenhersteller Ritter Sport mit dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“. In den 1990er Jahren lässt sich die Marke die quadratische Form und die charakteristische Schlauchbeutelverpackung mit Knick-Öffnung schützen. Seit über zehn Jahren fordern Konkurrenten wie Milka die Löschung dieses Markenrechtes.

1970

wurde die charakteristische Ritter-Sport-Verpackung von Mitgründerin Clara Ritter entwickelt, um eine Sportschokolade anbieten zu können, die in jede übliche Sportjacketttasche passt. Diese besondere Form hat sich als sehr praktisch herausgestellt, da die Schokolade nicht so schnell brechen und besser verstaut werden kann, als längliche Fromen. Seit einem Jahrzehnt fordern Konkurrenten wie Milka die Löschung des Markenschutzes, um ebenfalls Schokolade in quadratischer Form herstellen zu können. 

Bereits 2017 und 2018 entschieden sich der Bundesgerichtshof und das Bundespatentgericht dafür, den Markenschutz beizubehalten. Juristisch gesehen, kann eine Verpackungsform nicht geschützt werden, wenn die Art der Ware sie notwendig macht. Bei den Entscheidungen wurde daher hinterfragt, ob Kunden Ritter Sport Schokolade nur wegen ihrer Form und Funktionalität kaufen oder wegen der Qualität und des Geschmacks. 

Vertreter Ritter Sports argumentierten, dass die typische Form unterbewusst einen Hinweis auf die Qualitätsversprechen signalisiert und die Schokolade daher wegen ihrem Geschmack gekauft wird. Dieses Argument akzeptierten die Richter in Karlsruhe und wiesen die Klage von Milka im Juli 2020 ab