Fahrschulen in Baden-Württemberg dürfen Normalbetrieb aufnehmen
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) dürfen Fahrschulen vom 1. März an wieder reguläre Fahrschüler aufnehmen.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) dürfen Fahrschulen vom 1. März an wieder reguläre Fahrschüler aufnehmen.
Damit hat sich eine Fahrschule aus dem Bodenseekreis erfolgreich dagegen gewehrt, dass normale Fahrschüler wegen Corona keinen praktischen Unterricht erhalten durften. Nur Fahrstunden für Angehörige von Hilfsorganisationen sowie für Bus- und Lastwagenfahrer waren erlerlaubt. Wer jetzt Autofahren lernen will, kann sich schon mal anmelden. In Rheinland-Pfalz werden die Fahrschulen ebenfalls am 1. März öffnen. Das gab die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) schon am Dienstag bekannt.
Die Mannheimer Richter räumten am Mittwoch ein, dass es zwar im geschlossenen Raum des Fahrzeugs ohne den gebotenen Mindestabstand bei zugleich dauerndem Gespräch zwischen Fahrlehrer und -schüler ein erhebliches Infektionsrisiko gebe, das Land habe jedoch versäumt darzulegen, warum es eine landeseinheitliche Regelung erlassen habe. Die Kommunen wiesen sehr unterschiedliche 7-Tage-Inzidenzwerte auf.
Bei unterschiedlichen Regelungen orientiert am Infektionsgeschehen am jeweiligen Ort sei nicht zu erwarten, dass Fahrlehrer oder -schüler sich über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg bewegen würden. Die Gruppe derjenigen, die derzeit eine Fahrausbildung beginnen wollten, sei ohnehin sehr klein, argumentierte der erste Senat in seinem nicht anfechtbaren Beschluss