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Schlangenhalterin aus München zieht vor Gericht

Lebendig füttern verboten?

Viele Schlangenhalter geben ihren Reptilien das Futter noch lebend - schließlich sind die Tier in freier Wildbahn Jäger. Im Verwaltungsgericht in München wird derzeit diskutiert, ob eine Tierhalterin ihren Königspythons lebendige Mäuse in den Käfig geben darf.

Nachdem eine Amtsärztin die Wohnung der 46-Jährigen besichtigt hatte, wurde die Frau per Stadtbescheid aufgefordert, ihren Schlangen kein lebendiges Futter zu verfüttern. Stattdessen solle sie auf tiefgefrorene oder eigens getötete Mäuse zurückgreifen.

Das passt der Schlangenbesitzerin aber gar nicht und sie wehrt sich jetzt vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Anordnung. Die rechtliche Lage ist verzwickter als man denkt.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, das steht im ersten Paragraf des Tierschutzgesetzes. Kein Wirbeltier darf ohne „vernünftigen Grund“ getötet oder gequält werden. Doch der Gesetzestext geht weiter, im zweiten Paragrafen heißt es: Der Tierhalter müsse „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

Was heißt das für die Maus?

Bei der Lebendfütterung ergibt sich ein Widerspruch zwischen den beiden Gesetzesabschnitten. Die Verfütterung bereits toter Tiere würde weniger Leid und Qual bedeuten. Andererseits liegt es in der Natur von Schlangen ihre Opfer selbst zu erlegen - manche Tiere nehmen bereits totes Futter daher nicht an.

In dem Fall ist eine Ausnahme möglich: Verweigert die Schlange langfristig die Ernährungsumstellung, darf sie wieder mit lebenden Mäusen versorgt werden. Ein Urteil zu dem Fall der Münchenerin ist allerdings vor dem 30. Juni nicht zu erwarten.