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Danke, Nachbar: Nachbarschaftshilfe im Urlaub

Schön, wenn im Urlaub die Nachbarn einspringen und auf Haus und Hof aufpassen! Doch wer zahlt eigentlich, wenn's scheppert?

"Danke, Nachbar!"

Mit der Familie in den Urlaub fahren. Endlich Entspannung, aber was ist mit Blumen, Rasen oder sogar dem Hund? Die Antwortet lautet ganz oft: Hallo Nachbar. Eine gute Sache, solange alles gut geht. Was aber, wenn etwas kaputt geht? Wer haftet? Wir haben Antworten für euch.

Das liebe Vieh: wer haftet, wenn der Nachbar Fiffi ausführt und

das Tier verletzt jemanden oder verursacht sogar einen Unfall?


Läuft der Hund frei, kann der Nachbar dafür haftbar gemacht werden. In allen anderen Fällen wendet sich der Geschädigte zunächst direkt an den Hundebesitzer. Im Idealfall hat dieser immer eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Ärger vermeiden: schon vorher direkte Absprachen

und Vereinbarungen treffen


Wer für seine Nachbarn das Gassi gehen mit Wuffi und Co. Übernimmt, sollte schon vorher einen schriftlichen Haftungsausschluss über fahrlässige Schäden vereinbaren. Darüber hinaus sollte man prüfen, ob die eigene Haftpflichtversicherung sogenannte Gefälligkeitsschäden abdeckt. Dieser Passus ist leider sehr oft von vorneherein ausgeschlossen, daher lohnt sich ein Blick in den eigenen Vertrag.

Vorsicht Mäharbeiten: Rasenmähen beim Nachbarn.

Ein Risiko?


Gartenfans können aufatmen. Bei Verletzungen beim Rasenmähen springt die Krankenkasse ein und übernimmt Behandlungskosten. Wenn schlimmeres passiert, ist man mit einer zusätzlich abgeschlossenen Unfallversicherung auf der sicheren Seite. In jedem Fall gilt: Das Risiko trägt man mit dieser Gefälligkeit selbst, der Gartenbesitzer haftet zu keiner Zeit.

Beim Begonien oder Basilikum gießen gibt die Vase

der Schwerkraft nach. Pech gehabt oder teurer Spaß?


Scherben bringen bei dieser Nachbarschaftshilfe Glück. In aller Regel greift bei diesem Missgeschick ein sogenannter Haftungsausschluss. Schließlich will kein Helfer freiwillig für alle möglichen Kleinigkeiten in die Pflicht genommen werden. Man muss also bei Gefälligkeiten davon ausgehen, dass etwas passieren kann. Dies nimmt man als Urlauber billigend in Kauf. Übrigens, auch „abgesoffene“ Pflanzen durch zu intensives Gießen sind von der Haftung ausgeschlossen.