BR-Wunschkennzeichen ab 15. Januar reservieren
Das BR-Kennzeichen feiert sein Comeback! Ab dem 3. Februar können Fahrzeughalterinnen und -halter im Landkreis Karlsruhe wählen, ob sie ihr Fahrzeug mit BR- oder KA-Kennzeichen zulassen wollen.
Das BR-Kennzeichen feiert sein Comeback! Ab dem 3. Februar können Fahrzeughalterinnen und -halter im Landkreis Karlsruhe wählen, ob sie ihr Fahrzeug mit BR- oder KA-Kennzeichen zulassen wollen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat dem Antrag des Landkreises Karlsruhe auf Wiedereinführung des BR-Kennzeichens zugestimmt. Ab Montag, dem 3. Februar 2025, wird das neue Kennzeichen in den Zulassungsstellen des Landratsamtes in Bruchsal, Bretten, Ettlingen und Karlsruhe verfügbar sein.
Schon ab dem 15. Januar 2025 um 10.00 Uhr können Wunschkennzeichen mit dem BR-Kürzel reserviert werden. Die Reservierung erfolgt online über die Webseite des Landratsamtes Karlsruhe unter www.landkreis-karlsruhe.de/wunschkennzeichen.
Wichtig: Die Reservierung ist nur dann möglich, wenn die gewünschte Kombination aus Buchstaben und Zahlen noch verfügbar ist.
Die Reservierung bleibt für drei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Fahrzeug zugelassen werden, sonst verfällt die Reservierung.
Wie gewohnt ist eine Terminvereinbarung für die Fahrzeugzulassung erforderlich. Termine können bis zu zwei Wochen im Voraus über die Website des Landratsamtes gebucht werden. Eine Zulassung ohne Termin ist nicht möglich.
Bei einer Umkennzeichnung wird das neue Kennzeichen sowohl im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als auch im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen.
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