Im Fall des in Mannheim Stadtbekannten Anwalts der wegen Drogen vor Gericht steht, ist der dritte Prozesstag ohne das erwartete Urteil zu Ende gegangen. Allerdings wurden die Abschlussplädoyers gehalten. Darin forderte die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre auf Bewährung für Maximilian E. plus 15.000 Euro Strafe, die der Beschuldigte an eine gemeinnützige Organisation zahlen muss und drei Drogenscreenings pro Jahr. Ein hohes Strafmaß, gerade weil der Beschuldigte ein sogenanntes Organ des Rechtswesen ist. Damit er das auch bleibt, also Anwalt, dafür legten sich seine Verteidiger ins Zeug. Anwalt Jens Graf sprach bei seinem Plädoyer von diversen Ermittlungslücken einerseits. Andererseits brachte er am Montagvormittag vor dem Landgericht Mannheim an, dass sein Mandant ein umfassendes Geständnis zu Beginn des Prozesses abgelegt hatte. Schon allein das müsse sich strafmildernd auswirken. Dem Anwalt Maximilian E. wird vorgeworfen Kokain gekauft und besessen zu haben, beziehungsweise Beihilfe zum Drogenhandel, weil er zwei Dealer einander vorgestellt hatte.
Das Schlusswort hatte der angeklagte Anwalt
Ich habe schwere Schuld auf mich geladen und viele Menschen enttäuscht: Mandanten, Kollegen, vor allem aber meine Familie und meine Lebensgefährtin. So emotional wandte sich der Mannheimer Anwalt Maximilian E. an das Landgericht. Er hatte im Prozess gegen sich selbst das letzte Wort. Er habe ein starkes Gerechtigkeitsempfinden und das auch in fast 20 Jahren als Strafverteidiger gezeigt. Der beschuldigte Jurist ist auch über die Grenzen von Mannheim für seine spektakulären Fälle bekannt. Es war für ihn eine sichtlich ungewohnte Situation, selbst auf der Anklagebank zu sitzen. Nun hoffen er und seine beiden Verteidiger, dass es das Strafmaß zulässt, dass er weiter als Anwalt arbeiten kann. Bei dem, was die Staatsanwaltschaft fordert, würde er seine Zulassung verlieren. Die Verteidiger des Anwalts wollen 1,6 Jahre. Maximilina E. sagte selbst: seine Zulassung zu behalten werde sicherlich der steinigere Weg, den er aber gehen wolle.
Diskrepanzen bei den Zeugen
Zu den Ermittlungslücken, die Maximilian E.s Anwalt Jens Graf ansprach gehört, dass die Zeugin für vier Drogenverkäufe an Maximilian E. verurteilt wurde. Der Anwalt selbst steht aber für acht Ankäufe bei der Frau vor Gericht. Auch kam bei Jens Grafs Plädoyer zur Sprache, dass sein Mandant Hinweise auf weitere Straftaten bei seinem Geständnis gab. Unter anderem auf ein Drogengeschäft mit Crystal Meth im Wert von 10.000 Euro. Dieser Hinweis sei nicht weiter verfolgt worden. Graf kritisierte vor allem die Ausführungen der Staatsanwaltschaft bezüglich des Strafrahmens. Schließlich habe sein mandant nicht mit Drogen gehandelt, sondern Kokain nur für den Eigenbedarf gekauft. Strafmindernd müsse sich auch seine Drogensucht im Sommer 2016, seine Geständigkeit, die Menge und Mischung der Drogen, die Therapiebereitschaft und die bereits gemachte Therapie auswirken. "Dass Kokain eine harte Droge ist, ist klar. Aber das wirkt sich nicht strafschärfend aus, wie die Staatsanwältin gesagt hat. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Beim Konsum kommt es nicht darauf an", erklärte Graf.
Die Staatsanwaltschaft
Maximilian E. habe bewusst in Kauf genommen, dass seine damals noch sehr engen Freunde sich in weitere Drogendeals verstricken. Denn von denen hatte er selbst Kokain gekauft. Seine Anwälte bezeichnen das als eine Zusammenführung zweier Freundeskreise von Maximilian E. Die Anklage sieht darin den Straftatbestand der Beihilfe zum Drogenhandel. Das Urteil soll dann diesen Freitag gesprochen werden.