Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Straße mindestens bis Ende Juni gesperrt

Todtnau-Präg: Nach Felssturz keine Sprengungen notwendig

Anfang Mai war vom Hang über der L 149 zwischen Todtnau-Präg und Bernau ein riesiger Felsbrocken abgegangen und auf die Landstraße gestürzt. Seither ist die Straße gesperrt und der Hang wird durch aufwendige Arbeiten gesichert. Am kommenden Dienstag wird nun eine Fachfirma mit dem Felsabtragen am Hang beginnen.

Die Absturzstelle des riesigen Felsblocks befindet sich rund 50 Meter oberhalb der Landesstraße mitten im Naturschutzgebiet Gletscherkessel Präg in einer Entfernung von etwa 100 Metern zur Fahrbahn.

Die Hangsicherung schreitet planmäßig voran. Nach dem geologischen Sanierungskonzept ist nun auch das Umweltgutachten erstellt, der Bauauftrag vergeben und der Antrag auf Befreiung für Arbeiten im Naturschutzgebiet gestellt.

Die Rückmeldung der Naturschutzbehörden wird in Kürze erwartet, so dass die Fachfirma Königl aus Würzburg voraussichtlich am 2. Juni mit den Arbeiten beginnen kann. Dabei werden die losen Felspartien über Hebeeisen oder Druckkissen nach unten geworfen. Unter Umständen müssen die Felsen per Meißel zuvor zerkleinert werden.

Sprengungen scheinen nicht erforderlich.

Die Felsarbeiten dauern rund drei Wochen. Nach Abschluss der Felssicherungen sind weitere geologische Untersuchungen notwendig, um die geologische Standsicherheit des Hangs feststellen und somit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.

Zum Abschluss der Arbeiten müssen Flurschäden beseitigt und die Landesstraße 149 instandgesetzt werden, so dass nicht vor Ende Juni mit der Fertigstellung zu rechnen ist. Bis dahin erfolgt die Umleitung weiterhin durch den Ortsteil Präg und Todtmoos nach Bernau.
 
Betreten der Waldfläche untersagt
In diesem Gebiet besteht weiterhin die Gefahr, dass sich Felsbrocken lösen. Zum Schutz der Waldbesucher untersagt das Landratsamt Lörrach das Betreten der Waldfläche auf der Gemarkung Präg bis die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben wird.
 
Hohe Geldstrafe droht

Sowohl das Betreten und Befahren der Waldwege, als auch das Betreten der Fläche abseits der Wege ist in dem Sperrgebiet nicht gestattet. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro rechnen.