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Teilnahmebedingungen "WEIHNACHTSGESCHENK FÜR DIE HELDEN IM E

Teilnahmebedingungen "WEIHNACHTSGESCHENK FÜR DIE HELDEN IM EHRENAMT“

Teilnahmebedingungen "DANKE AN DIE HELDEN IM EHRENAMT“

1. Veranstalter des Gewinnspiels
ist im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) 
Name des Gewinnspiels:
WEIHNACHTSGESCHENK FÜR DIE HELDEN IM EHRENAMT“

 

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
 
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
 
4. Gewinnspieldauer 
Registrierungszeitraum: 15.11.2024 bis 06.12.2024
Gewinnspielzeitraum: 06.12.2024
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 

5. Ablauf des Gewinnspiels 
Für dieses Gewinnspiel schlagen Hörer Helden aus dem Ehrenamt vor, die ein Dankeschön verdient haben – das können Einzelpersonen oder auch Vereine seinn (z.B. eine Abteilung im Sportverein o.ä.) – auch Vereine oder ehrenamtliche Organisationen können sich selbst mit ihrem Team bzw. ihren Vereinskameraden anmelden.

 

Unter allen Vorschlägen erstellt eine RADIO REGENBOGEN Jury eine Vorauswahl. Sämtliche Vorschläge dieser Vorauswahl landen in einem Lostopf. 

Ermittlung Gewinner
Unter allen Anmeldungen werden bis zum 06.12.2024 Teilnehmer ausgelost und von RADIO REGENBOGEN-Moderatoren angerufen.

Ist der jeweilige Teilnehmer erreichbar, erhält diese vom Moderator eine Einladung zur Premiere des Mannheimer Weihnachtscircus am 19. Dezember.  

 

Ist der ausgeloste Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der o.g. Vorgang wiederholt sich.   

 
6.   Gewinn
Der Teilnehmer bekommt bei einer Einzelperson 2 Premierentickets, bei einem Team-/ Vereinsgewinn bis zu 50 Premierentickets – Abhängig von der Größe der jeweiligen Organisation/ Vereinsabteilung.

 

Die Tickets gelten nur am 19. Dezember für die Premiere des Mannheimer Weihnachtscircus auf dem Neuen Messplatz in Mannheim.

 

7.   Gewinnausschüttung
Die Tickets werden per Post oder E-Mail an die Gewinner geschickt und sind nur am Premierentag gültig.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, dass im Falle von Krankheit o.ä. die Veranstaltung nicht stattfinden kann.

8.   Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
 
9.   Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Gewinner ermächtigt den Veranstalter vor Ort Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen, die bei RADIO REGENBOGEN im Programm, auf den Social Media Seiten des Veranstalters, sowie auf
www.regenbogen.de veröffentlicht werden dürfen. Der Gewinner überträgt die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder vom Gewinner noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet.
 
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
 
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
 
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts -  online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.
 

10. Datenschutzhinweise 
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele einsehen können.
 
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
 
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
 
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
 
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
 
Mannheim, im November 2024