Teilnahmebedingungen "DAS RADIO REGENBOGEN-LAPPLAND MÄRCHEN"
Im folgenden die Teilnahmebedingungen zu "DAS RADIO REGENBOGEN-LAPPLAND MÄRCHEN"
Im folgenden die Teilnahmebedingungen zu "DAS RADIO REGENBOGEN-LAPPLAND MÄRCHEN"
1. Veranstalter des Gewinnspiels
ist im Auftrag von RADIO REGENBOGEN die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt)
Das Gewinnspiel wird gemeinsam mit folgendem Partner durchgeführt:
vianova GmbH, In der Buttergrube 1 in 99428 Weimar (Nachfolgend „Via Nova“ genannt).
Name des Gewinnspiels: „DAS RADIO REGENBOGEN-LAPPLAND-MÄRCHEN“
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der telefonischen Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
4. Gewinnspieldauer
Registrierungszeitraum: 28.11.2023 bis 15.12.2023
Gewinnspielzeitraum: 28.11.2023 bis 15.12.2023
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
5. Ablauf des Gewinnspiels
Im Aktionszeitraum spielt RADIO REGENBOGEN jede Woche von Montag bis Donnerstag zwischen 6 und 18 Uhr, sowie freitags zwischen 6 und 8 Uhr ein Aufruf-Element, das nach einem Weihnachtsmann auf seinem Rentierschlitten klingt. Wenn das Aufruf-Element zwischen zwei Musiktiteln zu hören ist, beginnt die Registrierungsphase für die aktuelle Spielrunde unter der kostenlosen Hotline: 08000 – 34 35 36.
Ermittlung Gewinner
Spielrunden
Der Hörerservice nimmt innerhalb der ersten 2 Songs, die nach dem Aufruf bei RADIO REGENBOGEN laufen, Teilnehmer entgegen und überprüft jeweils, ob der jeweilige Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und mit den Teilnahmebedingungen einverstanden ist. Es gilt die Zeitspanne relevant, in der die Musiktitel auf den UKW-Frequenzen von RADIO REGENBOGEN zu hören sind. Unter allen angenommenen Anrufern wird per Zufallsmechanismus eine Leitung ausgelost. Diese Leitung wird direkt ins Studio durchgestellt.
Der Teilnehmer, der im Studio landet, wird vom Moderator zum Gewinner der aktuellen Spielrunde gekürt – er erhält 100 Euro Weihnachtsgeld sofort und ist für die Wochenauslosung der Lappland-Reise registriert.
Wochenauslosung
Unter allen Anrufern, die es in der jeweiligen Spielwoche ins Studio geschafft und sich für die Wochenauslosung registriert haben, wird jeweils freitags ein Gewinner der Lappland-Reise ausgelost und zurückgerufen.
Ist der ausgeloste Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der o.g. Vorgang wiederholt sich.
6. Gewinn
Spielrunden
Die Gewinner der Spielrunden bekommen jeweils 100 Euro Weihnachtsgeld überwiesen und sind für die Wochenauslosung registriert.
Wochenauslosung
Die Gewinner der Wochenauslosung erhalten eine Lappland-Reise von unserem Partner Via Nova für eine Lappland-Reise mit Via Nova vom 10. bis 15. März 2024 mit Hin- und Rückflug von Karlsruhe/Baden-Baden nach Finnland und zurück, dazu 5 Übernachtungen im 4 Sterne-Hotel, inkl. Frühstück und Abendessen, dazu 4 Ausflüge vor Ort (u.a. Schlittenhundefahrt, Besuch einer Rentierfarm und eine Schneeschuhwanderung).
7. Gewinnausschüttung
Spielrunden
Die Weihnachtsgeld-Gewinne werden nicht in bar ausgezahlt, sondern nur auf eine vom Gewinner anzugebende Bankverbindung (bei einem Kreditinstitut in Deutschland) überwiesen.
Wochenauslosung
Die Lappland-Reise ist nur für den Gewinner + eine frei wählbare Begleitung zum oben angegebenen Reisezeitraum gültig. Eine Weitergabe des Gewinns ist nicht zulässig. Eine Barauszählung des Gewinns ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter übermittelt die Gewinnerdaten an den Partner Via Nova, der dem jeweiligen Gewinner und seiner Begleitung alle Reiseunterlagen zukommen lässt.
Für die Durchführung der Reise ist alleine der Partner Via Nova verantwortlich.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, wenn die Reise nicht angetreten werden kann (z.B. auf Grund Krankheit) oder nicht durchgeführt werden kann (z.B. auf Grund von Streiks, Naturkatastrophen o.ä.).
Jeder Teilnehmer kann nur einmal im Aktionszeitraum beim „RADIO REGENBOGEN-LAPPLAND-MÄRCHEN“ gewinnen.
Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen auszahlen bzw. ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung bzw. Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet bzw. zahlt Gewinne nicht an Minderjährige aus.
8. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
9. Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Gewinner ermächtigt den Veranstalter und den Partner Via Nova vor Ort bei der Reise Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen, die bei RADIO REGENBOGEN im Programm, auf den Social Media Seiten des Veranstalters und Via Nova, sowie auf www.regenbogen.de und der Internetseite von Via Nova veröffentlicht werden dürfen. Der Gewinner überträgt die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter.
Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder vom Gewinner noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet.
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.
10. Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).
Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele einsehen können.
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im November 2023