Teilnahmebedingungen "Ein Kino voller Robbie-Fans"
Teilnahmebedingungen "Ein Kino voller Robbie-Fans"
Teilnahmebedingungen "Ein Kino voller Robbie-Fans"
Teilnahmebedingungen "Ein Kino voller Robbie-Fans"
1. Veranstalter des Gewinnspiels
Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 im Auftrag von RADIO REGENBOGEN.
Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt.
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der telefonischen Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Außerdem dürfen Kinder für ihre Erziehungsberechtigten anrufen, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Erlaubnis zur Teilnahme erteilt haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG), sowie Partner der Aktion.
Partner der Aktion ist die CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG, Valentinskamp 18-20 in 20354 Hamburg.
Veranstaltungsort ist das CinemaxX FREIBURG, Bertoldstraße 50 in 79098 Freiburg.
4. Gewinnspieldauer
Registrierungszeitraum: 25.12.2024 bis 02.01.2025
Gewinnspielzeitraum: 25.12.2024 bis 02.01.2025
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
5. Ablauf des Gewinnspiels
Registrierung für das Gewinnspiel:
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, rufen die RADIO REGENBOGEN Moderatoren mehrmals im Gewinnspielzeitraum zum Anrufen auf. Die kostenlose Hotline: 08000-34 35 36.
Ermittlung Gewinner
Der Hörerservice nimmt innerhalb von 10 Minuten nach dem Aufruf bei RADIO REGENBOGEN Teilnehmer entgegen und überprüft jeweils, ob der jeweilige Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und mit den Teilnahmebedingungen einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern wird telefonisch die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt. Unter allen angenommenen Anrufern wird per Zufallsmechanismus eine Leitung ausgelost. Diese Leitung wird zur Gewinnerleitung und direkt ins Studio durchgestellt. Der Moderator der Sendung nimmt diesen Anruf entgegen und der Teilnehmer am Telefon wird so zum Gewinner.
6. Gewinn
Jeder Gewinner erhält 4 Freikarten für die Deutschlandpremiere von „Better Man“ in einer exklusiven RADIO REGENBOGEN-Sondervorstellung im CinemaxX FREIBURG.
7. Gewinnausschüttung
Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen.
Eine Barauszahlung, Umtausch oder Umwandlung des Gewinns ist nicht möglich. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur durch den Gewinner mit Begleitpersonen und nicht durch Dritte möglich.
Gewinner erhalten per E-Mail die genauen Infos zur Veranstaltung und stehen am 02. Januar im CinemaxX FREIBURG auf der Gästeliste. Zu diesem Zwecke werden die Gewinnerdaten (Name und Wohnort) an das CinemaxX FREIBURG weitergeleitet.
Im Aktionszeitraum kann jeder Teilnehmer nur einmal Tickets gewinnen und ist von weiteren Spielrunden ausgeschlossen.
8. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
9. Einverständniserklärung
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.
10. Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).
Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele einsehen können.
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im Dezember 2024.