Teilnahmebedingungen RADIO REGENBOGEN-Einhorn-Suche

Veranstalter des Gewinnspiels:

Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 im Auftrag von RADIO REGENBOGEN.

Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt.

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.

2. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Kinder, die mit Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten an der Aktion teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).

3. Gewinnspieldauer

Registrierungszeitraum: 13.09.2024 bis 30.09.2024

Gewinnspielzeitraum: 13.09.2024 bis 30.09.2024

Wir behalten uns vor, den Zeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

4. Ablauf des Gewinnspiels

Im Aktionszeitraum hängen im Sendegebiet von RADIO REGENBOGEN Plakate zur Aktion „Das RADIO REGENBOGEN-Dingsbums“. Auf diesem Plakaten sind Einhörner abgebildet, die von Kindern entdeckt und fotografiert werden können. Neben den Plakaten sind im selben Zeitraum immer wieder Anzeigen in der Rhein-Neckar-Zeitung, Badische Zeitung sowie den Stadtanzeigern/Amtsblättern von Nussbaum Medien im Sendegebiet von RADIO REGENBOGEN geschaltet, auch auf diesen ist jeweils ein Einhorn abgebildet.

Registrierung für das Gewinnspiel:

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss zunächst das Einhorn auf den Plakaten oder Zeitungsanzeigen entdeckt und fotografiert werden. Das Beweisfoto muss dann per WhatsApp an die 08000 – 34 35 36 gesendet werden. Dort wird jeder Teilnehmer zunächst gefragt, ob er am Gewinnspiel teilnehmen möchte („Einhorn melden“) und wird dann auf ein Anmeldeformular auf regenbogen.de geleitet. Dort sind die Pflichtfelder auszufüllen: Name, Anschrift und Fundort des Einhorns.

Sämtliche Anmeldungen landen in einem Lostopf.

Ermittlung Gewinner

Unter allen Teilnehmern werden im Gewinnspielzeitraum mehrfach Gewinner aus dem Lostopf gezogen.

Gewinn

Bei dem Gewinn handelt es sich um Regenbogen-Plüscheinhörner.

Gewinnausschüttung

Jeder Gewinner bekommt nach der Ziehung an seine im Anmeldeformular angegebene Adresse EIN Regenbogen-Plüscheinhorn kostenfrei per Post zugesendet. Die Zusendung erfolgt nach Abschluss der Auslosung Anfang Oktober.

Jeder Teilnehmer kann im Rahmen der Aktion nur EIN Regenbogen-Plüscheinhorn gewinnen. Aus technischen und organisatorischen Gründen erhalten nur die Gewinner eine Gewinnbenachrichtigung.

Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Ausschüttung nicht vorliegen.

Eine Barauszahlung, Umtausch oder Umwandlung des Gewinns ist nicht möglich.

5. Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.

6. Einverständniserklärung

Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter ein vom Teilnehmer eingesandtes Foto/Bild/Video (Bild-/Tonmaterial), sowie Sprachaufnahmen im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.regenbogen.de und/oder auf den Social Media-Seiten von RADIO REGENBOGEN, sowie bei Sprachaufnahmen im Programm von RADIO REGENBOGEN). Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.

 

Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet bzw. Sprachaufnahmen per WhatsApp genutzt werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RADIO REGENBOGEN gesendet.

Aufzeichnung von Gesprächen

Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.

Veröffentlichung von Gewinnern

Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de und/oder auf den Social-Media-Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.

7. Datenschutzhinweise

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Die allgemeinen Datenschutzhinweise unseres Senders können hier unter diesem Link eingesehen werden: https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz

 

8. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter

Newsletter

Der Teilnehmer kann per Checkbox und anschließendem Double-Opt-In (über die angegebene E-Mail-Adresse) einen kostenlosten Newsletter von RADIO REGENBOGEN abonnieren. Dieser Vorgang ist jederzeit widerrufbar ([email protected]). Näheres können Sie unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen unter zu dem Punkt „Datenverarbeitung bei Newsletterversand“ entnehmen.

9. Haftung

Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

10. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.

Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

11. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.

Mannheim, im September 2024