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Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN - DEAL DER WOCHE"

Die Teilnahmebedingungen für "RADIO REGENBOGEN - DEAL DER WOCHE"

1. Veranstalter der Aktion
ist im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) 
Name der Aktion: „RADIO REGENBOGEN – DEAL DER WOCHE“ (Nachfolgend Deal der Woche genannt)

 

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden. Bei Teilnahme per WhatsApp muss das Einverständnis telefonisch bestätigt werden.
 
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
 
4. Aktionsdauer
Registrierungszeitraum: 01.09.2023 bis 29.09.2023
Aktionszeitraum: 04.09.2023 bis 29.09.2023
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 

5. Ablauf des Deals der Woche 
Jede Woche gibt es einen neuen „Deal der Woche“.

Wer diesen Deal eingehen möchte, schickt eine WhatsApp-Nachricht mit seinem Vor- und Nachnamen an die RADIO REGENBOGEN-Nummer: 08000-34 35 36.

Alternativ kann sich der Teilnehmer mit Vor- und Nachnamen, sowie der eigenen Telefonnummer über ein Teilnahmeformular auf regenbogen.de für den jeweiligen Deal der Woche registrieren.

 

Sämtliche Registrierungen landen in einem Lostopf und bleiben dort eine Woche lang (Samstag-Freitag) für den jeweiligen Deal der Woche.

 

Für jeden neuen „Deal der Woche“ ist eine extra Registrierung nötig. Jeder Teilnehmer wird bei Erstkontakt per WhatsApp darauf hingewiesen, dass die Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele jeweils online auf regenbogen.de veröffentlicht werden.
 

 

Ermittlung Gewinner

Unter allen Registrierungen werden mehrmals täglich mehrere Teilnehmer ausgelost und im Radio genannt. Für den jeweiligen „Deal der Woche“ finden die Nennungen von Montag bis Freitag morgens zwischen 7 und 8 Uhr, sowie mittags zwischen 12 und 13 Uhr statt.

 

Wer seinen Namen im Radio hört, meldet sich innerhalb der jeweiligen Stunde, in der sein Name im Radio genannt wurde, per Telefon-Anruf bei RADIO REGENBOGEN unter der kostenlosen Nummer: 08000 – 34 35 36. Beim Aufruf morgens spätestens bis 07.59 Uhr, beim Aufruf mittags bis spätestens 12.59 Uhr.

 

Meldet sich der genannte Teilnehmer rechtzeitig, bekommt er den aktuellen „Deal der Woche“. Meldet sich der genannte Teilnehmer nicht rechtzeitig, verfällt sein Anspruch auf den „Deal der Woche“.

 

 
6.   Gewinn
Folgende Deals der Woche sind geplant:

 

Sky Komplett Jahresabo statt 420 Euro im Jahr (UVP Jahresabo mit 35 Euro monatl.) – 42 Euro fürs gesamte Jahr

Apple Air Pods Pro (2. Generation) statt 299 Euro (UVP) für 29,90 Euro

Dyson Multi Airwrap Hairstyler statt 569 Euro (UVP) für 56,90 Euro

Sony Playstation 5 statt 549,99 Euro (UVP) für 54,99 Euro

 

7.   Gewinnausschüttung
Der Gewinner bekommt den jeweiligen „Deal der Woche“ per Banküberweisung auf sein Konto. Der Gewinnbetrag entspricht dabei der oben genannten unverbindlichen Preisempfehlung abzüglich des „Deal der Woche“-Preises. (Beispiel: Die Sony Playstation 5 kostet regulär 549,99 Euro. Der „Deal der Woche“-Preis beträgt 54,99. Der Gewinner bekommt von uns 495 Euro überwiesen und kann sich damit die Playstation kaufen. Die 54,99 Euro muss er dabei aus eigener Tasche bezahlen).

Die Überweisung kann nur auf ein deutsches Bankkonto erfolgen.

Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet Gewinne nicht an Minderjährige aus.

Jeder Teilnehmer kann nur einmal den jeweiligen „Deal der Woche“ gewinnen.

8.   Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
 
9.   Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter Fotos im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.regenbogen.de und/ oder auf der Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN).  Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.

Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RADIO REGENBOGEN gesendet.

Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.

Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts -  online auf der Aktionsseite www.regenbogen.de und/ oder auf dem Social Media-Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.

Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RADIO REGENBOGEN, sowie auf www.regenbogen.de, sowie auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN in Wort und/ oder Bild zu berichten.

Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.

 
10. Datenschutzhinweise 
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele einsehen können.
 
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
 
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
 
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
 
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
 
Mannheim, im Juli 2023