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Teilnahmebedingungen "Das RADIO REGENBOGEN DINGSBUMS"

Nachfolgend die Teilnahmebedingungen für "Das RADIO REGENBOGEN DINGSBUMS"

1. Veranstalter des Gewinnspiels

im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 (Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) Name des Gewinnspiels: „DAS RADIO REGENBOGEN DINGSBUMS“

 

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der telefonischen Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.

3. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).

4. Gewinnspieldauer

Registrierungszeitraum: 02.09.2024 bis 25.10.2024

Gewinnspielzeitraum: 02.09.2024 bis 25.10.2024 (Spieltage jeweils Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen). Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen, sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 

5. Ablauf des Gewinnspiels

Im Aktionszeitraum gibt es nacheinander mehrere „RADIO REGENBOGEN-Dingsbums“ zu lösen. Das „RADIO REGENBOGEN-Dingsbums“ hat immer etwas mit der Region zu tun – bei jeder Runde spielt der Moderator vor, wie das aktuelle „Dingsbums“ klingt.

 

Registrierung für das Gewinnspiel: Um am Gewinnspiel teilzunehmen, rufen die Moderatoren 3x täglich gegen 7, 8 und 12 Uhr zum Anrufen auf. Die kostenlose Hotline: 08000-34 35 36.

Ermittlung Gewinner Der Hörerservice nimmt innerhalb der ersten 3 Songs, die nach dem Aufruf bei RADIO REGENBOGEN laufen, Teilnehmer entgegen und überprüft jeweils, ob der jeweilige Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und mit den Teilnahmebedingungen einverstanden ist. Es gilt die Zeitspanne relevant, in der

die Musiktitel auf den UKW-Frequenzen von RADIO REGENBOGEN zu hören sind. Unter allen angenommenen Anrufern wird per Zufallsmechanismus eine Leitung ausgelost. Diese Leitung wird direkt ins Studio durchgestellt. Der jeweilige Moderator nimmt diesen Anruf entgegen und der Teilnehmer am Telefon kann seinen Tipp für das „RADIO REGENBOGEN-Dingsbums“ abgeben. Ist der Lösungsvorschlag korrekt, gewinnt der Teilnehmer die aktuelle Jackpotsumme, mindestens 1.000 Euro.

 

Pro Spieltag erhöht sich der Jackpot um 500 Euro, solange das „Dingsbums“ ungelöst bleibt. Die maximale Jackpotsumme ist auf 20.000 Euro je „Dingsbums“ begrenzt.

 

Wenn ein „RADIO REGENBOGEN-Dingsbums“ gelöst ist, startet am nächsten Spieltag (Montag-Freitag) ein neues Rätsel mit einem neuen „Dingsbums“.

 

6. Gewinn

Für jedes „RADIO REGENBOGEN-Dingsbums“ gibt es mindestens 1.000 Euro bzw. die aktuell gültige Jackpotsumme. Maximal ist der Jackpot auf 20.000 Euro begrenzt.

 

7. Gewinnausschüttung

Der Gewinner bekommt die 1.000 Euro bzw. die aktuelle Jackpotsumme per Banküberweisung auf sein Konto.

Die Überweisung kann nur auf ein deutsches Bankkonto erfolgen.

Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet Gewinne nicht an Minderjährige aus.

Jeder Teilnehmer kann nur einmal im Aktionszeitraum beim „RADIO REGENBOGEN-Dingsbums“ gewinnen.

 

8. Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen

Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.

9. Einverständniserklärung

Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet. Aufzeichnung von Gesprächen Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats. Veröffentlichung von Gewinnern Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.

10. Datenschutzhinweise

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt). Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele einsehen können. 11. Abbruch des Gewinnspiels Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

12. Haftung Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

14. Rechtsweg Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.

Mannheim, im August 2024