"RADIO REGENBOGEN PIZZAPARTY"
Nachfolgend die Teilnahmebedingungen für "RADIO REGENBOGEN PIZZAPARTY"
Nachfolgend die Teilnahmebedingungen für "RADIO REGENBOGEN PIZZAPARTY"
1. Veranstalter des Gewinnspiels
im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 (Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) Name des Gewinnspiels: „RADIO REGENBOGEN-PIZZAPARTY“
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden. 3. Teilnahmeberechtigte Personen Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
4. Gewinnspieldauer
Registrierungszeitraum: 17.06.2024 – 31.08.2024
Gewinnspielzeitraum: 24.06.2024 – 31.08.2024
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
5. Ablauf des Gewinnspiels
Registrierung für das Gewinnspiel: Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Pflichtfelder des Registrierungsformulars auf www.regenbogen.de vollständig ausgefüllt werden, dazu gehört Name, Telefonnummer, Firma und die Gesamtanzahl der Kollegen, die Teil der Pizzaparty werden sollen. Sämtliche Registrierungen landen in einem Lostopf. Ermittlung Gewinner vom 24.06. – 12.07. Im Aktionszeitraum wird täglich eine Gewinnerfirma ermittelt. Vor jeder Gewinn-Runde wird aus allen bis dahin eingegangenen Anmeldungen ein Teilnehmer ausgelost und von einem RADIO REGENBOGEN-Moderator aus dem Studio zurückgerufen. Ist der Teilnehmer erreichbar, erhält er am selben Tag Partypizzen für sich und seine Kollegen.
Ist der Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der oben genannte Vorgang wiederholt sich.
Ermittlung Gewinner ab 15.07.2024 Im Aktionszeitraum wird jede Woche freitags eine Gewinnerfirma ermittelt. Vor jeder Gewinn-Runde wird aus allen bis dahin eingegangenen Anmeldungen ein Teilnehmer ausgelost und von einem RADIO REGENBOGEN-Moderator aus dem Studio zurückgerufen. Ist der Teilnehmer erreichbar, erhält er am selben Tag Partypizzen für sich und seine Kollegen für einen guten Start ins Wochenende.
Ist der Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der oben genannte Vorgang wiederholt sich.
6. Gewinn
Die Gewinnerfirma bekommt über einen Lieferdienst frei Haus Partypizzen an die jeweilige Firmenadresse geliefert. Die Anzahl der Pizzen ergibt sich aus der im Formular angegebenen Gesamtsumme der Kollegen. Pro Partypizza rechnen wir mit 4-5 Personen.
7. Gewinnausschüttung
Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden. Eine Änderung der im Formular angegeben Zahl der Kollegen nach oben ist nicht möglich.
Der Veranstalter beauftragt einen Lieferdienst mit der Lieferung der Partypizzen. Der Veranstalter haftet nicht für verspätet oder gar nicht ausgelieferte Pizzen.
Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach der Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet Gewinne nicht an Minderjährige aus.
Jeder Teilnehmer kann im Aktionszeitraum nur einmal gewinnen.
8. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
9. Einverständniserklärung
Bei Übermittlung von Fotos/Bildern/Videos (Bild-/Tonmaterial) durch den Teilnehmer: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter das eingesandte Bild-/Tonmaterial im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf der Senderwebseite oder den Social Media Seiten des Senders). Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Materials und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.
Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggf. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm des Senders auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggf. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm des Senders ausgestrahlt.
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite des Senders und/ oder auf einer der Social Media Seiten des Senders bekannt gegeben werden.
Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm des Senders, auf der Senderwebseite oder den Social Media Seiten des Senders in Wort und/oder Bild zu berichten.
Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.
10. Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt). Kooperationspartner Sofern wir das Gewinnspiel mit einem Kooperationspartner/Sponsor veranstalten, und dieser Ihnen den Gewinn direkt übermittelt, werden wir dem Kooperationspartner die Kontakt-bzw. Adressdaten des/der Gewinner mitteilen. Der Kooperationspartner benötigt Ihre Daten für den Versand des Gewinns. Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter www.regenbogen.de/datenverarbeitung-bei-gewinnspielen einsehen können.
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
12. Newsletter
Der Teilnehmer kann per Checkbox und anschließendem Double-Opt-In (über die angegebene E-Mail-Adresse) einen kostenlosten Newsletter von RADIO REGENBOGEN abonnieren. Dieser Vorgang ist jederzeit widerrufbar ([email protected]). Das Abonnieren ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf eine mögliche Gewinnchance.
13. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
14. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
15. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im Juli 2024