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Teilnahmebedingungen RADIO REGENBOGEN Traumhaus

Teilnahmebedingungen für "Das RADIO REGENBOGEN Traumhaus".

1. Veranstalter des Gewinnspiels

im Auftrag von Radio Regenbogen ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 (Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) Name des Gewinnspiels: „DAS RADIO REGENBOGEN TRAUMHAUS“

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.

3. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und im UKW-Sendegebiet von RADIO REGENBOGEN leben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) sowie Mitarbeiter des Kooperationspartners.

Kooperationspartner des Gewinnspiels ist die UNISONO LUXURY HOMES ONLY, S.L., mit Sitz in C/ Illes Canàries, 18, Office 44, 07183 - (Calvía), eingetragen im Handelsregister von Palma de Mallorca (Band 2880 - Blatt 191 - Eintrag 1, Seite PM-90125) - im Folgenden „Unisono“ genannt.

4. Gewinnspieldauer

Registrierungszeitraum: 26.10.2024 bis 21.11.2024

Gewinnspielzeitraum: 04.11.2024 bis 22.11.2024

Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

5. Ablauf des Gewinnspiels

Registrierung für das Gewinnspiel:

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Pflichtfelder des Registrierungsformulars auf www.regenbogen.de vollständig ausgefüllt werden, dazu gehört Vor- und Nachname, Telefonnummer und Wohnort.

Sämtliche Registrierungen landen in einem Lostopf.

Das Gewinnspiel besteht aus zwei Stufen:

STUFE 1: Ermittlung Schlüssel-Gewinner Vom 04.112024 bis 21.11.2024 gibt es von Montag bis Freitag mehrmals täglich Spielrunden. Bei jeder Spielrunde wird aus allen bis dahin eingereichten Registrierungen, die die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, ein Teilnehmer ausgelost und dessen Vor- und Nachname und Wohnort im Programm von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben („Aufruf“). Sobald der Aufruf erfolgt ist und der Name zu hören war, hat der Teilnehmer 10 Minuten Zeit die kostenlose Studio-Hotline 08000 / 34 35 36 anzurufen. Der Hörerservice überprüft dabei zunächst, ob es sich bei dem Anrufer auch um den Teilnehmer handelt und der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und mit den Teilnahmebedingungen einverstanden ist. Danach wird der Teilnehmer direkt ins Studio weitergestellt und wird so zum Gewinner eines symbolischen Schlüssels. Es gilt die Zeitspanne als relevant, in der auf den UKW-Frequenzen von RADIO REGENBOGEN der Aufruf zu hören ist. Jeder Teilnehmer kann im Aktionszeitraum nur einmal zum Schlüssel-Gewinner werden.

 

STUFE 2: Ermittlung Traumhaus-Gewinner Alle Schlüssel-Gewinner informieren RADIO REGENBOGEN nach dem symbolischen Schlüssel-Gewinn, wo sie am 22.11. 2024 im Zeitraum von 07.00 bis 07.15 Uhr, 12.00 bis 12.15 Uhr und 17.00 bis 17.15 Uhr voraussichtlich anzutreffen sind („Aufenthaltsort“).

Unter allen Schlüssel-Gewinnern wird ein Teilnehmer ausgelost. Dieser Teilnehmer wird am 22.11.2024 zwischen 07.00 und 07.15 Uhr an seinem Wohnort (oder den Aufenthaltsort, den der Teilnehmer nach dem Schlüsselgewinn für diesen Zeitraum benannt hat) von einem RADIO REGENBOGEN-Mitarbeiter überrascht. Nach dem Klingeln an der Haustüre hat der Teilnehmer 60 Sekunden Zeit diese zu öffnen, um so den Aufenthalt im RADIO REGENBOGENTraumhaus zu gewinnen.

Ist der genannte Teilnehmer im genannten Zeitraum nicht persönlich anzutreffen bzw. öffnet nicht innerhalb von 60 Sekunden die Türe, verfällt seine Gewinnchance. In diesem Fall wird unter allen anderen Schlüssel-Gewinnern ein neuer Kandidat ausgelost. Dieser wird am selben Tag zwischen 12.00 und 12.15 Uhr von einem RADIO REGENBOGEN-Mitarbeiter am benannten Aufenthaltsort überrascht. Nach dem Klingeln an der Türe hat der Teilnehmer 60 Sekunden Zeit diese zu öffnen, um so den Aufenthalt im RADIO REGENBOGEN-Traumhaus zu gewinnen.

Ist auch dieser Teilnehmer im genannten Zeitraum nicht persönlich anzutreffen bzw. öffnet nicht innerhalb von 60 Sekunden die Türe, verfällt seine Gewinnchance und es wird erneut ein weiterer Kandidat ausgelost. Der oben genannte Vorgang wird dann um 17 Uhr wiederholt.

6. Gewinn

Der Gewinner bekommt als Mieter das Nutzungsrecht für das RADIO REGENBOGEN-Traumhaus für bis zu 8 Personen. Der Partner „Unisono“ stellt die „Villa Sky“ in Alcudia (Mallorca) für einen der drei folgenden Reisezeiträume zu Verfügung:

SA 14.06. - 21.06.2025,

SA 30.08. - 06.09.2025 oder

SA.06.09. - 13.09.2025

Der Gewinner hat bis zum 27. November Zeit, sich final für einen der oben genannten Zeiträume zu entscheiden. In Ausnahmefällen kann auch durch den Gewinner eine andere Woche als Reisezeitraum gewählt werden, vorausgesetzt, dass die „Villa Sky“ im gewünschten Zeitraum verfügbar ist.

RADIO REGENBOGEN übernimmt für den gewählten Zeitraum die Kosten für die Miete der „Villa Sky“ in Alcudia (Mallorca).

Die Kosten für die An- und Abreise nach/ von Mallorca sind vom Gewinner selbst zu tragen. Bis spätestens 100 Tage vor dem gewünschten Reisetermin muss der Gewinner RADIO REGENBOGEN den Nachweis über gebuchte Flüge oder eine alternative Anreise vorlegen.

Bei Reise ab 14.06.2025 muss der Nachweis bis 06.03.2025 erfolgen, bei Reise ab 30.08.2025 bis 22.05.2025 und bei Reise ab 06.09. bis spätestens 29.05.2025. Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig vor dem oben genannten Termin erbracht werden, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird unter allen Schlüssel-Gewinnern ein neuer Gewinner ausgelost und von RADIO REGENBOGEN kontaktiert.

Dieser hat bis 14.03.2025 Zeit, RADIO REGENBOGEN den Nachweis über die gebuchten Flüge oder eine alternative Anreise vorzulegen. Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig vor dem oben genannten Termin erbracht werden, verfällt auch dieser Gewinnanspruch.

7. Gewinnausschüttung

Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden.

Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach der Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet Gewinne nicht an Minderjährige aus.

Der Gewinner erhält alle nötigen Reiseunterlagen von unserem Partner „Unisono“ per Mail. Aus diesem Grund werden dem Partner die Daten des Gewinners übermittelt (Name, Adresse, Geburtsdatum, Email-Adresse).

Sollte aus Gründen höherer Gewalt (Krankheit, Flug- oder Zugausfälle, Katastrophe, behördliche Sperrung, etc.) die rechtzeitige Anreise (z.B. aufgrund von Streiks) nicht möglich sein, entfällt die Gewinnerfüllungspflicht von RADIO REGENBOGEN und „Unisono“.

RADIO REGENBOGEN haftet nicht für mögliche Schäden, die während des Aufenthalts in der „Villa Sky“ verursacht werden.

Der Gewinner ist im gewählten Zeitraum Mieter der „Villa Sky“ in Alcudia (Mallorca) und haftet für alle Schäden, die selbst oder durch andere Mitreisende während des Aufenthalts verursacht werden. Aus diesem Grund muss der Gewinner vor Reiseantritt eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen und einen Nachweis über diese Versicherung vor Reiseantritt dem Partner „Unisonso“ vorlegen.

8. Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.

9. Einverständniserklärung

Foto/Bild Bei Übermittlung von Fotos/Bildern: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter eingesandte Foto(s)/ Video(s) im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.regenbogen.de und/ oder auf den Social Media-Seiten von RADIO REGENBOGEN). Insofern überträgt der Teilnehmer die mit den Foto(s)/ Video(s) verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben.

Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an. Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet. Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RADIO REGENBOGEN gesendet. Aufzeichnung von Gesprächen Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats. Veröffentlichung von Gewinnern Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden. Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RADIO REGENBOGEN, auf www.regenbogen.de, sowie auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN in Wort und/ oder Bild zu berichten. Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.

10. Datenschutzhinweise

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt). Kooperationspartner Sofern wir das Gewinnspiel mit einem Kooperationspartner/Sponsor veranstalten, und dieser Ihnen den Gewinn direkt übermittelt, werden wir dem Kooperationspartner die Kontakt-bzw. Adressdaten des Gewinners mitteilen. Der Kooperationspartner benötigt Ihre Daten für die benötigten Reiseunterlagen und für den Aufenthalt im RADIO REGENBOGEN Traumhaus. Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter www.regenbogen.de/datenverarbeitung-bei-gewinnspielen einsehen können.

11. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

12. Newsletter

Der Teilnehmer kann per Checkbox und anschließendem Double-Opt-In (über die angegebene EMail-Adresse) einen kostenlosten Newsletter von RADIO REGENBOGEN abonnieren. Dieser Vorgang ist jederzeit widerrufbar ([email protected]). Das Abonnieren ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf eine mögliche Gewinnchance.

13. Haftung

Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

14. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

15. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.

Mannheim, im Oktober 2024