ZAUBERLEHRLING BEI DEN EHRLICH BROTHERS
Teilnahmebedingungen "ZAUBERLEHRLING BEI DEN EHRLICH BROTHERS"
Teilnahmebedingungen "ZAUBERLEHRLING BEI DEN EHRLICH BROTHERS"
1. Veranstalter des Gewinnspiels
ist im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt)
Name des Gewinnspiels: „ZAUBERLEHRLING BEI DEN EHRLICH BROTHERS“
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Kinder unter 18, die sich mit ausdrücklicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten anmelden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG), sowie Partnerunternehmen.
Partner der Aktion ist die S-Promotion Event GmbH,
Müllerweg 23 in 64850 Schaafheim.
4. Gewinnspieldauer
Registrierungszeitraum: 24.01.2025 bis 31.01.2025
Gewinnspielzeitraum: 31.01.2025
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
5. Ablauf des Gewinnspiels
Für dieses Gewinnspiel schlagen Erziehungsberechtigte per Onlineformular ihre Kinder vor, die als Zauberlehrling Teil einer Ehrlich Brother-Show werden. Die Kinder dürfen zwischen 7 und 10 Jahren sein. Die Kinder können sich mit dem Einverständnis ihrer Eltern auch selbst für die Aktion anmelden.
Unter allen Vorschlägen erstellt eine RADIO REGENBOGEN Jury eine Vorauswahl. Sämtliche Vorschläge dieser Vorauswahl landen in einem Lostopf.
Ermittlung Gewinner
Unter allen Vorschlägen der Vorauswahl werden am 31. Januar 2025 Teilnehmer ausgelost und kontaktiert. Gemeinsam mit den RADIO REGENBOGEN-Moderatoren werden dann die vorgeschlagenen Kinder angerufen und mit der Einladung überrascht, als Zauberlehrling bei einer Ehrlich Brothers-Show in Stuttgart dabei zu sein.
Sind die ausgelosten Kinder telefonisch nicht erreichbar, wird unter allen Vorschlägen der Vorauswahl ein neuer Kandidat ausgelost und der o.g. Vorgang wiederholt sich.
6. Gewinn
Der Gewinn ist nur für Kinder zwischen 7 und 10 Jahren.
Diese werden am 07. Februar in Offenburg oder am 09. Februar in Mannheim als Zauberlehrling Teil einer Ehrlich Brothers-Show. Neben dem Auftritt in der Show erhält jedes Kind 4 Eintrittskarten für die Show, in der es als Zauberlehrling auftritt. Die Zuteilung, welches Kind an welcher Show teilnimmt, erfolgt per Zuweisung von RADIO REGENBOGEN.
7. Gewinnausschüttung
Die Gewinne sind nicht übertragbar und jeweils für ein Kind gültig, das als Zauberlehrling auf die Bühne darf. Jedes Kind steht mit 4 Tickets für die jeweilige Show auf der Gästeliste. Unser Partner S-Promotion Event informiert das Kind und die Gewinnerfamilie über den genauen Ablauf, zu diesem Zwecke reichen wir die Kontaktdaten des Gewinners an unseren Partner weiter.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, dass im Falle von Krankheit o.ä. die Veranstaltung nicht stattfinden kann.
Die Shows finden zu folgenden Zeiten statt:
FR 07.02., 16 UHR, OFFENBURG
SO 09.02., 16 UHR, MANNHEIM
8. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
9. Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Gewinner (bzw. bei Kindern der Erziehungsberechtigte) ermächtigt den Veranstalter vor Ort Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen, die bei RADIO REGENBOGEN im Programm, auf den Social Media Seiten des Veranstalters, sowie auf www.regenbogen.de veröffentlicht werden dürfen. Der Gewinner überträgt die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter.
Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder vom Gewinner noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet.
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.
10. Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).
Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele einsehen können.
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im Januar 2025